1. Bewerbung um einen englischsprachigen Masterstudiengang
Die Bewerbungsformalitäten für alle englischsprachigen Masterstudiengänge (s. unten) finden Sie im PDF-Dokument: „Master programmes in English“.
- Advanced Materials Analysis
- Advanced Mineral Resource Development (AMRD)
- Computational Materials Science (CMS)
- Geomatics for Mineral Resource Management
- Geoscience
- Groundwater Management
- International Business and Resources in Emerging Markets (IBRE)
- Mathematics for Data and Resource Sciences
- Mechanical and Process Engineering (MPE)
- Metallic Materials Technology (MMT)
- Sustainable Mining and Remediation Management (MoRe)
- Sustainable and Innovative Natural Resource Management (SINReM)
- Technology and Application of Inorganic Engineering Materials (TAIEM)
2. Bewerbung um einen deutschsprachigen Masterstudiengang
2.1. Zugangsvoraussetzungen
A) Bachelorabschluss oder äquivalenter Hochschulabschluss
Zahlreiche Masterstudiengänge an der TU Bergakademie Freiberg sind sogenannte konsekutive Masterstudiengänge, das heißt, sie bauen auf den entsprechenden Bachelorstudiengang an der TU Bergakademie Freiberg auf. Die Inhalte der Bachelorstudiengänge können Sie in der Prüfungs- und Studienordnung und im Modulhandbuch des jeweiligen Studienganges nachlesen.
B) Deutschkenntnisse
Um für deutschsprachige Masterstudiengänge eine Zulassung zu erhalten, müssen Sie über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Hierfür gelten die folgenden Bestimmungen:
- Für die Aufnahme des Fachstudiums in deutscher Sprache ist das Zertifikat „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang – DSH-2“ oder ein gleichwertiges Sprachzertifikat (s. unten) erforderlich. Mit dem Prädikat DSH-1 in der DSH-Prüfung kann das Fachstudium nicht begonnen werden.
- Bereits bei der Bewerbung muss eine Bewerberin / ein Bewerber Deutschkenntnisse auf der Niveaustufe B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) nachweisen.
- Sie können am Internationalen Universitätszentrum der TU Bergakademie Freiberg Deutsch-Intensivkurse der Niveaustufen B2 und C1 besuchen. Am Ende des C1-Deutsch-Intensivkurses können Sie vor Ort die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ablegen und das DSH-2 Zertifikat erlangen.
- Alternativen zum DSH-Zertifikat: Sie müssen die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang nicht ablegen, wenn Sie eines der nachfolgend genannten Sprachzertifikate oder Qualifikationen besitzen:
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz -Stufe II (DSD II)
- Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (Goethe-Institut)
- Test Deutsch als Fremdsprache (Test DaF) mit Niveaustufe 4 in allen vier Teilbereichen
- telc Deutsch C1 Hochschule
- bestandener Prüfungsteil Deutsch der Feststellungsprüfung eines Studienkollegs
C) Englischkenntnisse
Einzelne Lehrveranstaltungen in deutschsprachigen Studiengängen werden in englischer Sprache gelehrt. Da außerdem auch bestimmte Fachliteratur nur in englischer Sprache vorliegt, ist es sehr wichtig, dass neben Deutschkenntnissen auch Englischkenntnisse vorhanden sind. Das Englisch-Sprachniveau sollte mindestens B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) sein.
2.2. Die Bewerbung
Die Bewerbung um einen Masterstudiengang erfolgt über das Hochschulportal der TU Bergakademie Freiberg.
Zunächst müssen Sie sich im System registrieren. Anschließend werden Sie vom System durch den Bewerbungsprozess geleitet.
Beglaubigte Übersetzung
Eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche oder englische Sprache ist für jedes Bewerbungsdokument erforderlich, wenn es nicht in mindestens einer dieser Sprachen vorliegt. Für die Bewerbung müssen Sie das betreffende Dokument in Originalsprache und in beglaubigter Übersetzung einreichen.
Was eine beglaubigte Übersetzung ist und wer eine solche erstellen darf, ist von Land zu Land unterschiedlich. Generell jedoch handelt es sich um eine Übersetzung mit offiziellem Charakter, da sie von einem fachmännischen Übersetzer angefertigt wird, der im entsprechenden Land vom jeweils zuständigen Verband oder Organ zugelassen wurde.
Beglaubigte Kopie
Eine beglaubigte Kopie stellt in der Regel eine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Land aus.
2.3. Bewerbungszeiträume
BewerbungsfristEN für englischsprachige Masterstudiengänge
Die Bewerbungsfrist für englischsprachige Masterstudiengänge wurde für das Wintersemester 2023/’24 verlängert. Bewerberinnen und Bewerber können sich nun bis einschließlich 15. Mai 2023 bewerben.
Diese Verlängerung gilt nicht für die folgenden Studiengänge:
- Advanced Mineral Resources Development (AMRD)
- Nachhaltiges und innovatives Management natürlicher Ressourcen (SINReM)
Bewerbungsfristen für deutschsprachige Studiengänge (alle Abschlusstypen)
Die Bewerbungsfristen für das Wintersemester (Studienbeginn: 1. Oktober) für ausländische Bewerber in deutschsprachigen Bachelor-, Diplom- oder Masterstudiengängen lauten wie folgt:
- 30. April (wenn Sie vor dem Studium einen studienvorbereitenden Deutschkurs besuchen müssen)
- 15. Juli (wenn Sie bereits alle Voraussetzungen für ein Studium in deutscher Sprache erfüllen)
3. Nachweis der Akademischen Prüfstellen (APS) in Indien, China und Vietnam
Studienbewerber aus Indien
Seit dem 1. November 2022 müssen Studieninteressenten mit indischen Schul- oder Studienleistungen, die ein Studienkolleg, einen Bachelor- oder Masterstudiengang in Deutschland absolvieren möchten, bei der Beantragung ihres Visums eine APS-Bescheinigung vorlegen. Zukünftige Studierende, die ein aus europäischen Mitteln finanziertes Stipendium erhalten, und Doktoranden, deren Doktorvater keine APS-Bescheinigung für die Immatrikulation verlangt, sind von der Überprüfung ausgenommen.
Die Bewerbung erfolgt online: https://aps-india.de
Kontakt zur APS-Stelle in Neu Delhi:
Gate No. 3, DLTA Complex, R.K. Khanna Stadium, 1 Africa Avenue, 110029 New Delhi, India
Studienbewerber aus China
Antragsteller aus der Volksrepublik China müssen mit ihren Antragsunterlagen die Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) in Peking über die Überprüfung ihrer Leistungsnachweise einreichen. Ohne diese Bescheinigung werden die Anträge auf Zulassung zum Studium nicht bearbeitet.
Kontakt:
Akademische Prüfstelle des Kulturreferates der Deutschen Botschaft Peking
Landmark Tower 2 / Büro 0311
8 Dongsanhuanbeilu Chaoyang Bezirk
100004 Beijing
CHINA
Telefon: +86 10 65 90 71 38
E-Mail-Adresse:
Webseite: https://www.aps.org.cn/verfahren-und-services-deutschland/chinaverfahren
Studienbewerber aus Vietnam
Gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.03.2006 werden zum Studium an einer deutschen Hochschule nur solche vietnamesischen Studienbewerber zugelassen, die das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle bei der deutschen Botschaft in Hanoi als Nachweis der in den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferenz festgelegten Voraussetzungen für die Aufnahme eines Erststudiums vorlegen können.
Weitere Informationen: https://vietnam.diplo.de/vn-de/willkommen/aktuelles/aps/1236800
Kontakt:
Deutsche Botschaft in Hanoi, APS
29 Tran Phu, Q. Ba Dinh
Hanoi
VIETNAM
Webseite: https://vietnam.diplo.de/vn-de