Seit dieser Woche hat das Verfahren zur Beantragung der von der Bundesregierung beschlossenen Einmalzahlung für Studierende und Fachschüler begonnen. Nach den aktuellen in der Stabsstelle für Ausländer- und Asylangelegenheiten vorliegenden Informationen ist für eine Variante zur Beantragung dieser Einmalzahlung ein Personalausweis / ein elektronischer Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion erforderlich. Um für die Vielzahl der im Landkreis lebenden ausländischen Studierenden und Fachschüler die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion zu ermöglichen, hat die Stabsstelle einen Sonderschalter eingerichtet.
Dieser wird zunächst in der Zeit vom 27.03.2023 bis 06.04.2023 geöffnet sein. Einen Termin für diesen Sonderschalter erhalten Ihre ausländischen Studierenden und Fachschüler unter dem nachfolgenden Link, der auch auf unserer Website zu finden ist:
Die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion kann nur gewährleistet werden, wenn hierfür zuvor ein entsprechender Termin vereinbart wurde und der eAT zum Termin mitgebracht wird.
Der Sonderschalter wird nur eine relativ kurze Zeit zur Verfügung stehen. Antragsteller, die hiernach eine Aktivierung der Online-Ausweisfunktion benötigen, müssten dann wieder in unser reguläres Terminsystem eingegliedert werden, bei dem aktuell Wartezeiten von ca. 2-3 Monaten bestehen. Die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion ist für die Betroffenen kostenfrei.
Weitere Informationen: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/200-euro-einmalzahlung-fuer-studierende.html