Nicht direkt OER, aber trotzdem prima: „E-Lehrdeputat“ in Sachsen
Endlich! Auf eine Anfrage der sächsischen Prorektoren für Lehre/Bildung hat das SMWK die sächsische Dienstaufgabenverordnung (DAVOHS) auf die Anwendbarkeit für elektronische Lehrformen ausgelegt. Und: Digitale Lehre ist kein Sonderfall und kann genauso (auch ohne Fakultätsratsbeschluss oder besonderen Antrag) in das sog. Lehrdeputat eingerechnet werden.
Für weitere Infos wenden Sie sich bitte an Ihr Prorektorat oder den Arbeitskreis E-Learning der Landesrektorenkonferenz.