FAQ

 

Im Folgenden möchte das Team von OERsax Fragen rund um die CC Lizenzen und das Thema OER sammeln und beantworten. Im Laufe der Zeit sollen dabei weitere Fragen hinzukommen, so dass sich ein großer Fragenpool entwickeln kann. Diese Sammlung soll eine Unterstützung beim Verständnis und der Anwendung von CC Lizenzen bieten. Wir hoffen offene Fragen klären zu können und Denkanstöße zu liefern. Bei Anregungen, Kritik oder weiteren Fragen freuen wir uns über Kommentare oder eine E-Mail an das Team von OERsax.

Euer/Ihr Team von OERsax

  1. Was sind OER?
  2. Wo finde ich freie Inhalte?
  3. Wer ist Inhaber des Urheberrechts des wissenschaftlichen Personals an Hochschulen und wer ist Inhaber der Nutzungsrechte?
  4. Welche Lizenzmodule gibt es?
  5. Welche CC Lizenzen sind freie Lizenzen
  6. Wie finde ich meine richtige CC-Lizenz?
  7. Welches sind die vorzugswürdigen Lizenzierungsmöglichkeiten für OER in der Hochschule?
  8. Eigene Materialien zur Verfügung stellen – Eine Checkliste mit sieben Punkten, die Sie beachten sollten
  9. Lizenztexte, Lizenzhinweisgeneratoren, Lizenzierungshelfer
  10. Warum gibt es portierte und unportierte CC Lizenzen und worin liegt der Unterschied?
  11. Welche Lizenzen lassen sich miteinander kombinieren?
  12. Was bedeutet “non-commercial use”? Ist dabei jeglicher finanzieller Vorteil ausgeschlossen oder nur wenn dieser in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem lizenzierten Inhalt steht?
  13. Ist jede Veränderung des Ursprungsmaterials eine Bearbeitung? Stellt eine sprachliche Übersetzung auch eine Bearbeitung dar? Ist es eine Bearbeitung, wenn ich auf ein grafisches Material eine Aufschrift anbringe?
  14. Warum gibt es portierte und unportierte CC Lizenzen und worin liegt der Unterschied?
  15. Kann ich eine CC-Lizenz auch für die Lizenzierung von Software verwenden?
  16. Wer überprüft die rechtmäßige Nutzung der CC Lizenzen? Was sind die Konsequenzen bei einem Verstoß (z.B. wenn ich ein Werk das unter CC-BY-NC steht, in einem kommerziellen Kontext nutze? Wenn ich ein Werk das unter CC-BY-ND steht verändere..etc.)
  17. Kann ich eine CC Lizenzierung wieder zurücknehmen? Geht dies auch ggü. bereits eingeräumter Lizenzen?
  18. Können die CC Lizenzen modifiziert werden?
  19. Kann man nur Teile eines Werkes lizenzieren bzw. können Teile eines Gesamtwerks verschiedenen Lizenzen unterliegen?
  20. Gemeinfreie Werke (PD vs. CC-0) und Content unter ausländischen Lizenzen
  21. Was ist mit Persönlichkeitsrechten?
  22. Kann ich die CC-Lizenzen verwenden um meine Marke oder Firmenkennzeichen zu teilen?

 

1. Was sind OER?

Open Educational Resources (OER) sind Bildungsmaterialien jeglicher Art und in jedem Medium, die unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden. Eine solche offene Lizenz ermöglicht den kostenlosen Zugang sowie die kostenlose Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung durch Andere ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen. Dabei bestimmen die Urheber selbst, welche Nutzungsrechte sie einräumen und welche Rechte sie sich vorbehalten.

Open Educational Resources können einzelne Materialien, aber auch komplette Kurse oder Bücher umfassen. Jedes Medium kann verwendet werden. Lehrpläne, Kursmaterialien, Lehrbücher, Streaming-Videos, Multimedia-Anwendungen, Podcasts – all diese Ressourcen sind OER, wenn sie unter einer offenen Lizenz veröffentlicht werden.

(Definition der UNESCO in Deutsch abrufbar unter https://www.unesco.de/bildung/open-educational-resources.html – zuletzt aufgerufen am 19.7.17)

 

2. Wo finde ich freie Inhalte?

Es gibt verschiedene Linksammlungen zu freien Inhalten im Internet. Unter anderem auch vom Projekt OERsax (http://blogs.hrz.tu-freiberg.de/oersax/oer-finden/)

 

3. Wer ist Inhaber des Urheberrechts des wissenschaftlichen Personals an Hochschulen und wer ist Inhaber der Nutzungsrechte?

Vgl. dazu den ausführlichen Blogbeitrag http://blogs.hrz.tu-freiberg.de/oersax/urheberrecht-des-wissenschaftlichen-personals-an-hochschulen/

 

  Veröffentlichungs- und Verwertungsrecht bei
 
Dienstherr
 
Wissenschaftler
 
Hochschullehrer
  X (Art. 5 III GG)
WMA / WHK / SHK bei weisungsabhängiger/unselbständiger Tätigkeit

(zB. Lehrmaterialien)

bei weisungsunabhängiger/selbständiger Tätigkeit

(Dissertation., Habilitation, …) (Art. 5 III GG)

Studierende Diplomanden, ext. Doktoranden, …   X, keine Arbeitnehmer!

 

4. Welche Lizenzmodule gibt es?

Baustein Auflage
BY – Namensnennung (Attribution)

Der Name des ursprünglichen Urhebers muss genannt werden (und zwar in der Weise, die der Urheber vorgibt).

  ND – keine Bearbeitung (No Derivatives)

Das Werk muss vollständig und ohne Veränderungen bleiben.

  SA – Weitergabe unter gleichen Bedingungen (Share Alike)

Bei einer Bearbeitung muss das neu entstandene Werk unter denselben Bedingungen veröffentlicht werden wie das ursprüngliche Werk.

  NC – nicht-kommerziell (Non-Commercial)

Die Weiterverwendung darf nur nicht-kommerziellen Zwecken dienen.

 

5. Welche CC Lizenzen sind freie Lizenzen

Nicht alle CC Lizenzen sind freie Lizenzen. Nur die im Schaubild grün hinterlegten Lizenzen genügen den Anforderungen an freie Lizenzen im engeren Sinne. Diese sind besonders für OER vorzugswürdig und sollten deshalb vorrangig verwendet werden.

 

Combined work by Shaddim CC BY 4.0

 

6. Wie finde ich meine richtige CC-Lizenz?

Jöran Muuß-Merholz für wb-web. Lizenz: CC BY SA 3.0

 

7. Welches sind die vorzugswürdigen Lizenzierungsmöglichkeiten für OER in der Hochschule?

Lizenz Beschreibung
  CC BY

Diese Lizenz erlaubt Dritten, ein Werk zu verbreiten, zu remixen, zu verbessern und darauf aufzubauen, auch kommerziell, solange der Urheber des Originals genannt wird.

  CC BY SA

Diese Lizenz erlaubt es Dritten, ein Werk zu verbreiten, zu remixen, zu verbessern und darauf aufzubauen, auch kommerziell, solange der Urheber des Originals genannt wird und die auf seinem Werk basierenden neuen Werke unter denselben Bedingungen veröffentlicht werden.

  CC0 (CC Zero)

Verzicht auf alle urheberrechtlichen und verwandten Schutzrechte

 

 

8. Eigene Materialien zur Verfügung stellen – Eine Checkliste mit sieben Punkten, die Sie beachten sollten

Prüfen Sie, ob eine freie Lizenz das Richtige für Ihr Werk ist.
Die zwei Prüffragen lauten: Wollen Sie, dass dieser Inhalt möglichst weite Verbreitung findet? Sind Sie bereit, dafür ein Stück weit die Kontrolle über das was mit dem Inhalt weiter geschieht abzugeben?

Prüfen Sie, ob Sie alleine berechtigt sind, die Lizenz zu erteilen.
Um ein Werk zu lizenzieren, dürfen nicht die Rechte Dritter verletzt werden (u.a. Persönlichkeitsrechte, Markenrechte etc.). Das bedeutet auch, dass Sie der alleinige Urheber sein müssen. Außerdem ist zu prüfen, ob z.B. bei einem Werk, das beruflich erstellt wurde, auch Rechte des Arbeitgebers betroffen sind.

Wählen Sie die Lizenz, die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.
Es gibt verschiedene Lizenzen, unter denen Sie wählen können (s.o.)

Geben Sie an, in welcher Weise die Namensnennung erfolgen soll.
Sie können als Lizenzgeber bestimmen, in welcher Weise die Namensnennung (Attribution) erfolgen soll. Dies kann Ihr Name und / oder ein Pseudonym und / oder eine Institution sein.

Stellen Sie begleitende Meta-Angaben bereit.
Häufig sind Materialien nicht 100%ig selbsterklärend. Dann ist es hilfreich, begleitende Informationen zur Einordnung zu liefern, um mögliche Kontexte für die Verwendung der Materialien zu erklären.

Stellen Sie Dateien in bearbeitbaren Formaten zur Verfügung.
OER erlaubt die Weiterbearbeitung von Materialien. Die Erlaubnis hilft aber wenig, wenn z.B. nur pdf-Dateien zur Verfügung gestellt werden oder die Dateiformate nur mit spezifischer, kostenpflichtiger Software bearbeitet werden können.

Geben Sie den Lizenzierungshinweis richtig an
Helfen kann Ihnen dabei das Online-Tool Licence Chooser von Creative Commons.

CC BY SA 3.0 by Jöran Muuß-Merholz für wb-web

 

9. Lizenztexte, Lizenzhinweisgeneratoren, Lizenzierungshelfer a

a) Wo finde ich verständliche Lizenztexte für OER beziehungsweise Creative Commons?

Die Lizenztexte zu den CC-Lizenzen sind auf https://creativecommons.org/licenses/?lang=de in der Version 4.0 abrufbar.

 

b) Wo gibt es gute Lizenzhinweiswerkgeneratoren, also zum Generieren von Lizenztexten geeignete Werkzeuge und -hilfen?

Creative Commons haben auf ihrer Homepage ein Werkzeug, welches es ermöglicht durch einfache Auswahl die richtige Lizenzierung für das jeweilige Werk zu finden  (abrufbar unter https://creativecommons.org/choose/?lang=de).

Zur Frage der verschiedenen Kombinierbarkeiten von CC Lizenzen kann auch der Creative Commons Mixer weiterhelfen (abrufbar unter http://ccmixer.edu-sharing.org/)

 

c) Wie (ausführlich) muss die Lizenz angegeben werden? Muss sie vollständig angegeben werden? Muss ich stets den Namen des Lizenzinhabers nennen? Was ist der Minimum der Lizenz Angabe?

Die Angaben richten sich je nach Art der Lizenz und ihrer jeweiligen Version.

Bsp. CC-BY-SA-NC 4.0

  1. Wenn Sie das lizenzierte Material weitergeben, müssen Sie:
    1. die folgenden Angaben beibehalten, soweit sie vom Lizenzgeber dem lizenzierten Material beigefügt wurden:
      1. die Bezeichnung der/des Ersteller(s) des lizenzierten Materials und anderer, die für eine Namensnennung vorgesehen sind (auch durch Pseudonym, falls angegeben), in jeder durch den Lizenzgeber verlangten Form, die angemessen ist;
      2. einen Copyright-Vermerk;
      3. einen Hinweis auf die vorliegende Public License;
      4. einen Hinweis auf den Haftungsausschluss;
      5. soweit vernünftigerweise praktikabel einen URI oder Hyperlink zum lizenzierten Material;
    2. angeben, ob Sie das lizenzierte Material verändert haben, und alle vorherigen Änderungsangaben beibehalten; und
    3. angeben, dass das lizenzierte Material unter der vorliegenden Public License steht, und deren Text oder URI oder einen Hyperlink darauf beifügen.

Es sei klargestellt, dass Sie gemäß der vorliegenden Public License keine Erlaubnis haben, abgewandeltes Material weiterzugeben.

  1. Sie dürfen die Bedingungen des Abschnitts 3(a)(1) in jeder angemessenen Form erfüllen, je nach Medium, Mittel und Kontext in bzw. mit dem Sie das lizenzierte Material weitergeben. Es kann zum Beispiel angemessen sein, die Bedingungen durch Angabe eines URI oder Hyperlinks auf eine Quelle zu erfüllen, die die erforderlichen Informationen enthält.
  2. Falls der Lizenzgeber es verlangt, müssen Sie die gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A) erforderlichen Informationen entfernen, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist.

 

Generell:

Stets anzugeben sind die (Kurz-)Bezeichnung der verwendeten CC-Lizenz einschließlich Versionsnummer und ggf. Länderzusatz (etwa „CC BY-ND 3.0 DE“ oder „CC BY-SA 4.0 international“) sowie die URL dieser Lizenz auf dem CC-Lizenzserver, was bei Druckmedien als ausgeschriebene Web-Adresse geschehen muss (z. B. „https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/legalcode.de“). Bei interaktiven Medien wie Webseiten oder Apps genügt aber auch die Setzung eines Hyperlinks.

Ansonsten muss man in den Hinweis die folgenden Angaben so übernehmen, wie – und soweit – man sie bei den Lizenzangaben des Werkes vorfindet.

 

d. Welche Kennzeichnung verwende ich, wenn ich mehrere Medien (Fotos, Grafiken) in mein Unterrichtsmaterial einbauen will?

Am besten lässt sich dies an einem Beispielsfall zeigen, welcher dem OERsax Bereich „Leserpost“ entstammt (http://blogs.hrz.tu-freiberg.de/oersax/leserpost-sie-fragen-oersax-antwortet-heute-cc-by-sa-grafik-in-blogartikeln/)

 

10. Warum gibt es portierte und unportierte CC Lizenzen und worin liegt der Unterschied?

Für die Lizenzversionen 3.0 und früher gab es portierte Versionen der CC Lizenzen. Diese portierten Lizenzen basieren auf der internationalen Lizenz, sind aber auf das jeweilige Recht z.B. in Deutschland in besonderem Maße angepasst.

Die CC Lizenz 4.0 hingegen wurde nicht portiert. Sie ist vielmehr ein Mix aus den Einflüssen verschiedener Rechtsordnungen. Sie wurde lediglich ins Deutsche übersetzt. Ziel der CC-Lizenzen ist es, dass diese weltweit und alle in ihr enthaltenen Lizenzbestimmungen Gültigkeit besitzen. Dennoch ist auch hier Vorsicht anzuraten, da bezweifelt werden kann, dass eine Lizenz weltweit Gültigkeit besitzen kann.

 

 11. Welche Lizenzen lassen sich miteinander kombinieren?

Created by Kennisland unter CC0

 

 12. Was bedeutet “non-commercial use”? Ist dabei jeglicher finanzieller Vorteil ausgeschlossen oder nur wenn dieser in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem lizenzierten Inhalt steht?

Eine Nutzung ist kommerziell, wenn sie in erster Linie auf kommerziell relevante Vorteile oder auf eine Vergütung abzielt.[1] Es gibt keine Definition was unter „kommerzieller Nutzung“ zu verstehen ist. Es kommt auf den jeweilige Einzelfall an.[2]

[1] https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de/ (10.5.2017).

[2] Creative Commons – Defining Noncommercial: A study on how the online population understands »noncommercial use« https://mirrors.creativecommons.org/defining-; noncommercial/Defining_Noncommercial_fullreport.pdf Seite 16 – 19. (aufgerufen am 10.5.2017); vgl OLG Köln v. 31.10.2014 NJW 2015, 789.

 

13. Ist jede Veränderung des Ursprungsmaterials eine Bearbeitung? Stellt eine sprachliche Übersetzung auch eine Bearbeitung dar? Ist es eine Bearbeitung, wenn ich auf ein grafisches Material eine Aufschrift anbringe?

Aus der CC Lizenz BY-ND 4.0

  1. Lizenzgewährung
  1. Unter den Bedingungen der vorliegenden Public License gewährt der Lizenzgeber Ihnen eine weltweite, vergütungsfreie, nicht unterlizenzierbare, nicht-ausschließliche, unwiderrufliche Lizenz zur Ausübung der lizenzierten Rechte am lizenzierten Material, um:

A.das lizenzierte Material ganz oder in Teilen zu vervielfältigen und weiterzugeben; und

B. abgewandeltes Material zu erstellen und zu vervielfältigen, es aber nicht weiterzugeben.

 

Abschnitt 1 – Definitionen

a. Abgewandeltes Material bezeichnet Material, welches durch Urheberrechte oder ähnliche Rechte geschützt ist und vom lizenzierten Material abgeleitet ist oder darauf aufbaut und in welchem das lizenzierte Material übersetzt, verändert, umarrangiert, umgestaltet oder anderweitig modifiziert in einer Weise enthalten ist, die aufgrund des Urheberrechts oder ähnlicher Rechte des Lizenzgebers eine Zustimmung erfordert. Im Sinne der vorliegenden Public License entsteht immer abgewandeltes Material, wenn das lizenzierte Material ein Musikwerk, eine Darbietung oder eine Tonaufnahme ist und zur Vertonung von Bewegtbildern verwendet wird.

 

14. Warum gibt es portierte und unportierte CC Lizenzen und worin liegt der Unterschied?

Für die Lizenzversionen 3.0 und früher gab es portierte Versionen der CC Lizenzen. Diese portierten Lizenzen basieren auf der internationalen Lizenz, sind aber auf das jeweilige Recht z.B. in Deutschland in besonderem Maße angepasst.

Die CC Lizenz 4.0 hingegen wurde nicht portiert. Sie ist vielmehr ein Mix aus den Einflüssen verschiedener Rechtsordnungen. Sie wurde lediglich ins Deutsche übersetzt. Ziel der CC-Lizenzen ist es, dass diese weltweit und alle in ihr enthaltenen Lizenzbestimmungen Gültigkeit besitzen. Dennoch ist auch hier Vorsicht anzuraten, da bezweifelt werden kann, dass eine Lizenz weltweit Gültigkeit besitzen kann.

 

15. Kann ich eine CC-Lizenz auch für die Lizenzierung von Software verwenden?

Grundsätzlich empfehlenswert ist für die Lizenzierung von Software eine von der Free Software Foundation oder der Open Source Initiative veröffentlichte Lizenze.

Die CC-Lizenzen selbst sind beinhalten keine spezifischen Regelungen in Bezug auf „Source Codes“ was aber im Einzelfall wichtig sein kann. Auch sind die meisten CC-Lizenzen momentan noch nicht mit anderen Softwarelizenzen kompatibel.

 

16. Wer überprüft die rechtmäßige Nutzung der CC Lizenzen? Was sind die Konsequenzen bei einem Verstoß (z.B. wenn ich ein Werk das unter CC-BY-NC steht, in einem kommerziellen Kontext nutze? Wenn ich ein Werk das unter CC-BY-ND steht verändere..etc.)

Aus einer CC Lizenz 4.0

Abschnitt 6 – Laufzeit und Beendigung

a. Die vorliegende Public License gilt bis zum Ablauf der Schutzfrist des Urheberrechts und der ähnlichen Rechte, die hiermit lizenziert werden. Gleichwohl erlöschen Ihre Rechte aus dieser Public License automatisch, wenn Sie die Bestimmungen dieser Public License nicht einhalten.

b. Soweit Ihr Recht, das lizenzierte Material zu nutzen, gemäß Abschnitt 6(a) erloschen ist, lebt es wieder auf:

  1. automatisch zu dem Zeitpunkt, an welchem die Verletzung abgestellt ist, sofern dies innerhalb von 30 Tagen seit Ihrer Kenntnis der Verletzung geschieht; oder
  2. durch ausdrückliche Wiedereinsetzung durch den Lizenzgeber.

Es sei klargestellt, dass dieser Abschnitt 6(b) die Rechte des Lizenzgebers, Ausgleich für Ihre Verletzung der vorliegenden Public License zu verlangen, nicht einschränkt.

 

Bei einem Verstoß gegen die Lizenzbedingungen kann es daher insbesondere zu Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen aus dem UrhG kommen. Von den Gerichten werden die CC Lizenzen als wirksam in die Nutzungsverträge einbezogen angesehen (OLG Köln v. 31.10.2014 NJW 2015, 789, 791).

 

17. Kann ich eine CC Lizenzierung wieder zurücknehmen? Geht dies auch ggü. bereits eingeräumter Lizenzen?

Einmal erteilte CC-Lizenzen sind nicht widerruflich. Allerdings ist es dem Lizenzgeber jederzeit möglich es zu unterlassen, weiter das Werk unter CC Lizenz zur Verfügung zu stellen. Dies verhindert aber nicht, dass bereits CC lizenzierte Werke ggf. weiterverbreitet werden.[1]

[1] https://creativecommons.org/faq/#what-if-i-change-my-mind-about-using-a-cc-license (aufgerufen am 13.5.2017).

 

18. Können die CC Lizenzen modifiziert werden?

Nach Ansicht von Creative Commons besitzen die CC Lizenzen keinen urheberrechtlichen Schutz. Diese Aussage muss aber nach deutschem Recht zumindest in Frage gestellt werden.

Nach Ansicht von Creative Commons dürfen die CC Lizenzen deshalb geändert, bearbeitet o.ä. werden, solange für die geänderte Version kein Hinweis mehr auf CC stattfindet (d.h. keine Verwendung der CC Logos, Schaltflächen oder anderer Marken).

 

19. Kann man nur Teile eines Werkes lizenzieren bzw. können Teile eines Gesamtwerks verschiedenen Lizenzen unterliegen?

Ja, dies ist grundsätzlich möglich.

Beispiel: Wenn man ein Video mit einem Lied zusammen kombiniert. Im diesem Fall, kann das Bildmaterial (Video) unter einer anderen Lizenz stehen wie das Audiomaterial (Lied). Es muss aber ausführlich angegeben werden, was unter welcher Lizenz steht.[1]

[1] https://creativecommons.org/faq/#how-do-i-apply-a-creative-commons-license-to-my-material (aufgerufen am 13.5.2017).

 

20. Gemeinfreie Werke (PD vs. CC-0) und Content unter ausländischen Lizenzen 

a) Was meint eigentlich gemeinfrei?

Die Gemeinfreiheit bezeichnet alle Werke, die keinem Urheberrecht mehr unterliegen (wegen Ablauf der Schutzdauer meist 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) oder ihm nie unterlegen haben (z.B. amtliche Werke gem. § 5 UrhG).

Die Gemeinfreiheit muss von der freien Benutzbarkeit i.S.d. § 24 UrhG unterschieden werden. Neben dem bereits genannten Ablauf des Urheberschutzes ist frei benutzbar alles, was kulturelles Gemeingut, d.h. urheberrechtlich nicht bzw. nicht mehr geschützt ist. Erfasst werden also auch alle Gestaltungen, die von vornerein nicht schutzfähig sind, weil es an der persönlichen geistigen Schöpfung, insbesondere an der erforderlichen Individualität fehlt. Darüber hinaus zählt der Inhalt von Gedanken und Lehren zum frei benutzbaren Gemeingut, da diese im Interesse des wissenschaftlich-technischen Evolutionsprozesses frei gehalten werden müssen.

Gemeinfreie Werke dürfen in Deutschland regelmäßig von jedermann auch zu kommerziellen Zwecken genutzt, verbreitet und vor allem bearbeitet werden. Stellt die Bearbeitung eines gemeinfreien Werkes ein eigenständiges schöpferisches Werk im Sinne des Urhebergesetzes vor, entsteht ein neues Urheberrecht desjenigen, der ein eigenes Werk geschaffen hat. Die für die Bearbeitung genutzten gemeinfreien Werke oder Werkteile bleiben dabei für den restlichen Rechtsverkehr gemeinfrei und können weiterhin von jeder Person genutzt werden.

 

b) Wie ist mit Fotos umzugehen, die in den USA „Public Domain“ sind? Ist die Nutzung hier dann auch ok?

Stichwort: Gemeinfreiheit vs. Public Domain

Der Begriff „Public Domain“ entstammt dem angloamerikanischen Rechtsraum und kennzeichnet Werke, die nicht (mehr) urheberrechtlich geschützt sind. Im Gegensatz zu der Rechtslage in Deutschland, ist es Urheber in anderen Ländern durchaus möglich auch freiwillig auf sein Urheberrecht am Werk zu verzichten und die eigenen Werke als „Public Domain“ zu kennzeichnen. Auch in diesen Fällen können die Werke frei und ohne Einschränkungen von der Allgemeinheit genutzt werden. Dagegen kann in Deutschland lediglich ein unbeschränktes Nutzungsrecht der Allgemeinheit eingeräumt werden.

Wichtig ist, dass sich die gesetzlichen Regeln des Urheberrechts von Land zu Land unterscheiden. Die Gemeinfreiheit richtet sich stet nach dem Land, in welchem das Werk genutzt werden soll.

Beispielsweise kann ein Werk in den USA aufgrund der Einordnung „Public Domain“ frei nutz- und verwertbar sein, in Deutschland hingegen aufgrund anderer rechtlicher Einordnungen weiterhin mit Urheber- oder Urheberpersönlichkeitsrechten behaftet sein.

Aufpassen: Freie Lizenzen wie die CC-Lizenzen oder die GNU Lizenzen sind Copyright-Lizenzen. Der ihn unterliegende Inhalt kann daher nicht „Public Domain“ sein. Nicht irritieren darf dabei der in der Praxis erzielte ähnliche Effekt. So gibt es im Falle von gemeinfreien Werken keine Verpflichtung, eine bearbeitbare Version der Quellen bereitzustellen.

Tipp zur CC0 (Public Domain Dedication):

In den USA verzichtet ein Urheber bei Verwendung der Lizenz CC0 auf sein Urheberrecht, während es sich in Deutschland um eine bedingungslose Lizenz handelt. Ein Werkverwendung vergleichbar der Public Domain ist also auch in Deutschland damit weitestgehend möglich.

 

c) Wie gehe ich mit Lizenzen aus einem anderen Rechtsraum um? Kann ich amerikanische Lizenzen hier bedenkenlos anwenden? Bsp. Bilder aus der wikimedia commons

Generell kommt es auf die im konkreten Fall verwendete Lizenz an.

Grundsätzlich sind CC Lizenzen weltweit verwendbar. Allerdings kann auch bei den CC Lizenzen bezweifelt werden, dass diese Lizenzen weltweit im vollen Umfang gültig sind. Während bei den CC Lizenzen 3.0 aufgrund der Lizenzierungsportierung eine Anpassung an deutsches Recht noch weit fortgeschritten war, ist dies bei den CC Lizenzen 4.0 noch nicht absehbar. Von einer bedenkenlosen Anwendung kann folglich leider nicht ausgegangen werden.

 

21. Was ist mit Persönlichkeitsrechten?

Das Persönlichkeitsrecht schränkt die Verwendung von Open Content ein. Dies ist insbesondere immer dann der Fall, wenn das Material Abbildungen oder Aufnahmen lebender Personen enthält und es sich weder um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Bilder auf denen Personen nur als Beiwerk dienen oder Bilder von besonderen Ereignissen (Versammlung o.ä.) darstellen, vgl. § 23 KUG.

 

22. Kann ich die CC-Lizenzen verwenden um meine Marke oder Firmenkennzeichen zu teilen?

Creative Commons empfiehlt die Verwendung von CC-Lizenzen bei Firmenkennzeichen und Marken ausdrücklich nicht.

 

 

Weitere Fragen zu den CC Lizenzen: https://creativecommons.org/faq/ (auf Englisch)

Beitrag von Sebastian Horlacher und Sara Horvat, OERsax, Lizenz: CC-BY-SA 3.0  

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