Die Bereitstellung von Forschungsergebnissen in Publikationen mit Lizenzen zur einfachen Weiterverarbeitung erhöht deren Sichtbarkeit und Verbreitung. Freie Lizenzen erleichtern zudem die wissenschaftskonforme Nachnutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse.
Durch die Vergabe offener Lizenzen, wie Creative-Commons-Lizenzen/CC-Lizenzen kann die weitere Verwendung von Publikationen in unterschiedlichen Abstufungen rechtssicher freigegeben werden. Das Urheberpersönlichkeitsrecht wird durch eine CC-Lizenz nicht berührt. Urheberinnen und Urheber müssen selbstverständlich bei jeder Nutzung genannt und korrekt zitiert werden.
Die vom BMBF geförderte Initiative open-access.network informiert in anschaulichen Videos zu CC-Lizenzen:
- Offene Lizenzen für offene Wissenschaft
- Creative-Commons-Lizenzen für Open Access
- Wie genau funktionieren Creative-Commons-Lizenzen?
Wer kann eine CC-Lizenz vergeben?
Nur die bzw. der Inhaber/in des Nutzungsrechts eines Werkes kann auch eine Creative-Commons-Lizenz vergeben und auch nur dann, wenn das Werk dem Urheberrecht unterliegt. Autorinnen und Autoren, die ihre Nutzungsrechte komplett an einen Verlag abgetreten haben oder die lediglich ein einfaches Nutzungsrecht behalten haben, können somit keine CC-Lizenz mehr vergeben. Bei Co-Autorschaft müssen alle Beteiligten mit der Lizenzvergabe einverstanden sein. Wurde eine Publikation bereits in einem Verlag erstveröffentlicht, so ist der Verlagsvertrag hinsichtlich der Nutzungsrechte zu prüfen.
Wie wird eine CC-Lizenz vergeben?
Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt über Standardlizenzen. Im Einreichungsprozess wird die gewünschte Lizenz für die Publikation ausgewählt. Sie erscheint im Impressum und im Publikationsdatensatz.
Detaillierte Informationen zu CC-Lizenzen, deren Aufbau und den einzelnen Bestandteilen bietet die Website creativecommons.org.
Um die Auswahl einer geeigneten Lizenz zu erleichtern, bietet Creative Commons auch eine Hilfeseite und FAQs an.
Auch die Informationsplattform iRights.info gibt eine hilfreiche Übersicht zu Creative-Commons-Lizenzen.
Bei all unseren Verlagsvereinbarungen mit Open-Access-Komponente müssen Autorinnen und Autoren sich während des Publikationsprozesses für solch eine Creative-Commons-Lizenz entscheiden. Im Sinne des offenen Zugangs zu Publikationen, die an öffentlichen Hochschulen bzw. mit Fördergeldern entstanden sind, wird vor allem die Lizenz CC-BY empfohlen. Mitunter gibt es dazu auch entsprechende Vorgaben von Forschungsförderern, die zu beachten sind.
Auch bei einer Veröffentlichung auf dem Dokumenten- und Publikationsserver Qucosa muss eine Lizenz ausgewählt werden. Bei Fragen dazu nutzen Sie gern die hier vorgestellten Informationsplattformen oder melden Sie sich in der Universitätsbibliothek:
Martina Obst (Tel.: +49 3731 39 4327) oder Cornelia Rau (Tel.: +49 3731 39 3383).