21. August 2026 – Maximilian Vincent Erdmann

Mehr Recycling, weniger Abfall: Die neue EU-Verpackungsverordnung

Seit dem 12. August 2026 gelten in der Europäischen Union neue und strengere Regelungen für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Die sogenannte EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR) ist bereits im Februar 2025 in Kraft getreten; ihre wesentlichen Pflichten greifen jedoch erst jetzt. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie aus dem Jahr 1994. Ziel ist vor allem, dass weniger Verpackungsabfälle entstehen und Verpackungen häufiger wiederverwendet oder recycelt werden.

Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigen die Zahlen der europäischen Statistikbehörde Eurostat: Im Jahr 2023 fielen in der EU durchschnittlich rund 178 Kilogramm Verpackungsabfälle pro Person an. In Deutschland lag die Menge mit rund 215 Kilogramm deutlich höher. Die neue Verordnung setzt deshalb bereits bei der Herstellung und Gestaltung von Verpackungen an. Verpackungen sollen nachhaltiger gestaltet und die verwendeten Materialien länger im Wirtschaftskreislauf gehalten werden.

Ein wichtiger Bestandteil der neuen Regelungen ist die Verbesserung der Recyclingfähigkeit. Ab dem 1. Januar 2030 dürfen grundsätzlich nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die recyclinggerecht gestaltet sind – konkret muss dann mindestens die Leistungsklasse C erreicht werden, was einer Recyclingfähigkeit von mindestens 70 Prozent entspricht. Ab 2038 steigen die Anforderungen auf mindestens 80 Prozent. Für Kunststoffverpackungen kommen ab 2030 zudem Mindestanteile an recyceltem Material hinzu, etwa 30 Prozent bei Einweggetränkeflaschen aus PET; bis 2040 steigen diese Quoten weiter an.

Gleichzeitig soll unnötiger Verpackungsmüll reduziert werden. Ab 2030 darf der Leerraum in Sammel-, Transport- und Versandverpackungen höchstens 50 Prozent des Volumens betragen. Damit soll verhindert werden, dass im Onlinehandel kleine Produkte in übermäßig großen Kartons verschickt werden.

Neben dem Recycling setzt die EU stärker auf die Wiederverwendung von Verpackungen. Dafür sollen Mehrwegsysteme ausgebaut werden: Ab 2030 gelten unter anderem Mehrwegquoten von 40 Prozent für Transportverpackungen im Versandhandel und von 10 Prozent für Getränkeverpackungen, die bis 2040 deutlich steigen. Für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkebehälter aus Metall mit einem Volumen bis drei Litern gilt ab 2029 eine getrennte Sammelquote von mindestens 90 Prozent. Um sie zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2029 Pfandsysteme einführen – ausgenommen sind Länder, die schon zuvor eine hohe Sammelquote nachweisen können. Deutschland verfügt mit dem bestehenden Einwegpfand bereits über ein solches System. Ab 2030 werden zudem bestimmte vermeidbare Einwegverpackungen aus Kunststoff verboten, darunter Miniaturverpackungen für Hygieneartikel im Hotelgewerbe, Portionsverpackungen für Zucker, Soßen oder Kaffeesahne in der Gastronomie sowie Verpackungen für frisches Obst und Gemüse unter 1,5 Kilogramm.

Die neuen Regelungen betreffen dabei nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern stellen vor allem Unternehmen vor neue Herausforderungen. Verpackungshersteller, Handel, Logistik, Lebensmittelwirtschaft und Onlinehandel müssen sich stärker damit beschäftigen, wie Verpackungen gestaltet, hergestellt und nach ihrer Nutzung wiederverwendet oder recycelt werden können. Für die Kreislaufwirtschaft geht es dabei nicht nur um die Vermeidung von Abfällen, sondern auch um einen sparsameren Umgang mit Rohstoffen und Energie. Werden Materialien nach ihrer Nutzung wiedergewonnen und erneut eingesetzt, können Primärrohstoffe eingespart und vorhandene Ressourcen effizienter genutzt werden.

Mit den neuen Regelungen beginnt ein schrittweiser Wandel im Umgang mit Verpackungen. Viele Vorgaben werden zwar erst in den kommenden Jahren wirksam, Unternehmen müssen sich jedoch bereits frühzeitig darauf einstellen. Verpackungen sollen künftig nicht mehr nur ihren Inhalt schützen und den Transport erleichtern, sondern zunehmend Teil eines funktionierenden Materialkreislaufs sein.

27. Juli 2026 – Maximilian Vincent Erdmann

Das Recht auf Reparatur wird Realität: Was die neue EU-Richtlinie ab dem 31. Juli 2026 bedeutet

Wer kennt das nicht: Das Smartphone stürzt nach zwei Jahren immer häufiger ab, die Waschmaschine macht seltsame Geräusche – und die Reparatur kostet fast so viel wie ein Neukauf. Oft landet das Gerät deshalb im Müll, obwohl es noch zu retten wäre. Damit soll ab dem 31. Juli 2026 Schluss sein. An diesem Datum tritt die EU-Richtlinie 2024/1799 – besser bekannt als die „Right to Repair“-Richtlinie – in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft. Sie ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Wirtschaft, in der Produkte länger genutzt, seltener weggeworfen und häufiger repariert werden.

Was die Richtlinie konkret regelt

Im Kern verpflichtet die Richtlinie Hersteller dazu, bestimmte Produkte auf Verlangen zu reparieren – auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Das betrifft eine Reihe alltäglicher Geräte, die bereits heute Reparabilitätsanforderungen im EU-Recht unterliegen: Waschmaschinen, Kühlschränke, Geschirrspüler, Staubsauger, Smartphones, Tablets und elektronische Displays. Die Liste soll in den kommenden Jahren schrittweise erweitert werden.

Hersteller müssen Reparaturen zu einem angemessenen Preis und in angemessener Zeit anbieten. Sie sind außerdem verpflichtet, Ersatzteile bereitzustellen und dürfen weder durch Vertragsklauseln noch durch technische Schutzmechanismen – etwa in der Software – Reparaturen durch Dritte blockieren.

Wer sich während der Gewährleistungszeit für eine Reparatur statt eines Ersatzes entscheidet, wird belohnt: Die gesetzliche Garantie verlängert sich in diesem Fall automatisch um 12 Monate. Das soll den finanziellen Anreiz stärken, kaputte Produkte reparieren zu lassen, anstatt neue zu kaufen.

Mehr Transparenz und ein europäisches Reparaturportal

Damit Verbraucherinnen und Verbraucher Reparaturangebote besser vergleichen können, wird ein standardisiertes Europäisches Reparaturinformationsblatt eingeführt. Werkstätten können dieses Formular freiwillig verwenden, um Konditionen, Kosten und Zeitrahmen übersichtlich darzustellen. Das Angebot gilt 30 Tage lang.

Darüber hinaus soll bis 2027 eine europäische Online-Plattform für Reparaturdienste eingerichtet werden – eine Art Suchmaschine für lokale Reparaturbetriebe, die an das „Your Europe“-Portal der EU angebunden wird. Einzelne Mitgliedstaaten sind außerdem verpflichtet, mindestens eine nationale Maßnahme zur Reparaturförderung einzuführen – von Reparaturgutscheinen bis hin zu Informationskampagnen.

Warum diese Richtlinie wichtig ist

Die Zahlen sprechen für sich: In der EU entstehen jedes Jahr 35 Millionen Tonnen vermeidbarer Elektroschrott und anderer Produktmüll, weil Defekte nicht repariert, sondern durch Neukäufe behoben werden. Die damit verbundenen unnötigen Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher werden auf fast 12 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Gleichzeitig gaben in einer Eurobarometer-Umfrage 77 % der EU-Bürger an, lieber zu reparieren als neu zu kaufen – wenn es denn einfach und erschwinglich wäre.

Die Reparaturrichtlinie setzt genau hier an: Sie senkt die Hemmschwelle, schafft Rechtssicherheit für Reparaturbetriebe und macht Reparieren wirtschaftlich attraktiver. Sie ist damit ein zentrales Element der EU-Strategie für nachhaltigere Produkte – neben der Ökodesign-Verordnung (ESPR) und dem kommenden Circular Economy Act.

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13. Juli 2026 – Maximilian Vincent Erdmann

Neuer Bachelorstudiengang an der TUBAF: Rohstoffsicherung, Energiewende und Kreislaufwirtschaft im Fokus

Die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft braucht nicht nur neue Technologien – sie braucht vor allem Menschen, die sie gestalten können. Die TU Bergakademie Freiberg reagiert auf diesen Bedarf mit einem neuen Bachelorstudiengang, der zum Wintersemester 2027/28 starten soll: „Ressourcenökologie und Transformationsmanagement“. Ermöglicht wird er durch eine Förderung der Stiftung Innovation in der Hochschullehre im Rahmen der bundesweiten Ausschreibung „Die Welt ist mein Campus“ – einer der 37 ausgewählten Hochschulen deutschlandweit.

Was steckt hinter dem neuen Studiengang?

Das geförderte Projekt trägt den Namen „Transformers for Sustainable Futures“ – und der Name ist Programm. Im Mittelpunkt steht ein Lehrkonzept, das Praxisprojekte nicht als Ergänzung des Studiums begreift, sondern als dessen Ausgangspunkt. Studierende arbeiten von Beginn an mit Unternehmen, Verwaltungen und gesellschaftlichen Akteuren an konkreten regionalen Transformationsaufgaben: der sicheren Versorgung mit Rohstoffen, der Umsetzung der Energiewende und dem Aufbau kreislaufwirtschaftlicher Strukturen.

Das Ziel: wissenschaftliche Methoden unmittelbar in der Praxis anwenden, nachhaltige Lösungen entwickeln – und diese verständlich kommunizieren. Der Studiengang richtet sich an Studierende, die technisch und umweltwissenschaftlich denken, gleichzeitig aber gesellschaftliche Zusammenhänge verstehen und aktiv mitgestalten wollen.

Interdisziplinär und praxisnah

Der Studiengang wird fakultätsübergreifend entwickelt. Die wissenschaftliche Leitung der Konzeptionsphase übernehmen Prof. Dr. Gari Walkowitz von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Juniorprofessor Dr. Conrad Jackisch von der Fakultät für Geowissenschaften, Geotechnik und Bergbau – gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus weiteren Fachrichtungen. Auch Studierende werden von Anfang an in die Entwicklung eingebunden.

Eine zentrale Rolle spielt das neue Zentrum für Transfer und Gründung der TUBAF, das ein Netzwerk aus Praxispartnerinnen und -partnern aufbaut: Unternehmen und Verwaltungen, die reale Fragestellungen in die Lehre einbringen und gemeinsam mit Studierenden Lösungsansätze erarbeiten. Das Projektteam nimmt seine Arbeit im Juli 2026 auf; weitere Informationen zu Studiengang und Bewerbungsmodalitäten werden Ende des Jahres veröffentlicht. Die Förderung läuft bis Juni 2030 und umfasst insgesamt 2 Millionen Euro.

Warum dieser Studiengang jetzt kommt – und warum dieser wichtig ist

Der Bedarf an Fachkräften, die technische, ökologische, wirtschaftliche und kommunikative Kompetenzen verbinden, wächst rasant. Die EU-Klimaziele, der Circular Economy Act, der Aufbau europäischer Lieferketten für kritische Rohstoffe – all diese Prozesse erfordern Menschen, die interdisziplinär denken und Transformationsprozesse strukturiert begleiten können.

Prorektorin Prof. Dr. Swanhild Bernstein bringt es auf den Punkt: Die Herausforderungen einer nachhaltigen Rohstoffversorgung und der Energiewende erforderten das Zusammenwirken verschiedener Partner aus Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft – und genau das solle der neue Studiengang von Beginn an vermitteln.

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24. Juni 2026 – Maximilian Vincent Erdmann

Kreislaufwirtschaft als Investitionsfeld: Globales Kapital nähert sich der 200-Milliarden-Dollar-Marke

Die Kreislaufwirtschaft wird zunehmend nicht nur als ökologisches Leitbild, sondern auch als wirtschaftlich relevantes Investitionsfeld betrachtet. Neue Daten des Circular Economy Investment Tracker (CEIT), veröffentlicht im Juni 2026 von der International Finance Corporation (IFC) in Zusammenarbeit mit der Weltbankgruppe, zeigen, dass zwischen 2018 und 2024 weltweit knapp 198 Milliarden US-Dollar an privatem Kapital in Unternehmen der Kreislaufwirtschaft geflossen sind. Damit wird deutlich, dass kreislaufwirtschaftliche Geschäftsmodelle inzwischen eine zunehmende Bedeutung für private Investoren erlangen.

Was der CEIT erfasst

Der CEIT dokumentiert private Investitionen in drei besonders materialintensiven Sektoren: Elektronik und Haushaltsgeräte, Verpackung sowie Textilien. Die Erhebung umfasst knapp 100 Volkswirtschaften weltweit. Insgesamt wurden rund 6.800 Transaktionen erfasst, davon 4.025 mit offengelegten Transaktionswerten.

Die Daten deuten auf eine zunehmende Dynamik hin. Vergleichbare Daten der Circularity Gap Report Finance-Initiative zeigen, dass die Investitionen in Kreislaufgeschäftsmodelle in der zweiten Hälfte des erfassten Zeitraums (2021–2023) um 87 % gegenüber der ersten Periode (2018–2020) gestiegen sind. Dies weist darauf hin, dass Kreislaufwirtschaft von Investoren zunehmend auch unter Gesichtspunkten wirtschaftlicher Tragfähigkeit, Skalierbarkeit und langfristiger Marktpotenziale bewertet wird.

Ungleich verteilte Investitionen

Gleichzeitig zeigt der Blick auf die Struktur der Investitionen, dass das Kapital sehr ungleich verteilt ist. Drei Aspekte sind dabei besonders relevant.

Erstens profitieren Schwellen- und Entwicklungsländer bislang nur in begrenztem Umfang von den globalen Investitionsströmen. Von den knapp 198 Milliarden US-Dollar entfielen lediglich rund 14 Milliarden US-Dollar – also etwa sieben Prozent – auf einkommensschwache und mittlere Volkswirtschaften. Dies ist insofern bemerkenswert, als gerade dort zahlreiche praxisnahe Kreislauflösungen entstehen, etwa wiederverwendbare Glasflaschensysteme in Tansania oder Textilrecyclingbetriebe in der Türkei.

Zweitens ist ein großer Teil der Transaktionen vergleichsweise kleinvolumig. 75 % aller CEIT-Deals lagen bei 10 Millionen US-Dollar oder darunter. Für institutionelle Investoren sind solche Einzeltransaktionen häufig zu klein, sodass eine strukturelle Finanzierungslücke entsteht. Aggregationsmechanismen und Mischfinanzierungsstrukturen könnten dazu beitragen, kleinere Projekte besser investierbar zu machen.

Drittens konzentriert sich ein erheblicher Teil des Kapitals auf bereits etablierte und vergleichsweise risikoarme Geschäftsmodelle wie Reparatur, Wiederverkauf und konventionelles Recycling. Technologisch anspruchsvollere oder stärker transformative Ansätze – etwa chemisches Recycling oder Kreislaufdesign in der Produktentwicklung – bleiben demgegenüber schwieriger zu finanzieren, obwohl sie für die langfristige Transformation industrieller Wertschöpfungsketten von Bedeutung sein können.

Europa zwischen Dynamik und Finanzierungsbedarf

Europa nimmt im Bereich kreislaufwirtschaftlicher Investitionen eine wichtige Rolle ein. Mehr als 55 % des globalen Risikokapitals für Kreislaufstartups flossen zuletzt nach Europa, wie die Startup Map von Circular Republic zeigt. Gleichzeitig verweist die Europäische Investitionsbank (EIB) in ihrer aktuellen Studie „Transitioning to a Circular Economy“ auf eine jährliche Investitionslücke von rund 82 Milliarden Euro allein für Europa, um die bereits verabschiedeten EU-Kreislaufziele bis 2040 zu erreichen.

Diese Zahlen machen deutlich, dass bestehende Investitionsaktivitäten zwar relevant sind, jedoch voraussichtlich nicht ausreichen, um die angestrebte Transformation im erforderlichen Umfang zu finanzieren. Neben privatem Kapital sind daher verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen, belastbare Standards und transparente Marktinformationen erforderlich.

Die Europäische Union adressiert diese Herausforderungen unter anderem durch den kommenden Circular Economy Act, die Ökodesign-Verordnung (ESPR) mit dem Digitalen Produktpass sowie die neue Abfallverbringungsverordnung mit dem DIWASS-System. Diese Instrumente sollen dazu beitragen, Sekundärrohstoffmärkte transparenter, rückverfolgbarer und verlässlicher zu machen. Damit können sie eine wichtige Voraussetzung dafür schaffen, dass privates Kapital stärker in zirkuläre Wertschöpfung gelenkt wird.

Bedeutung für Forschung und industrielle Umsetzung

Die CEIT-Daten zeigen, dass das Investitionsinteresse an der Kreislaufwirtschaft zunimmt. Zugleich verdeutlichen sie, dass die Verfügbarkeit von Kapital allein nicht ausreicht. Entscheidend ist, ob Investitionen in solche Technologien, Geschäftsmodelle und Infrastrukturen fließen, die ökologische Wirkung, industrielle Anwendbarkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit miteinander verbinden.

Hier setzt die Forschungsarbeit des Freiberg Center for Circular Economy (FCCE) an. Die TU Bergakademie Freiberg entwickelt Verfahren und Technologien – unter anderem in der Metallurgie, Aufbereitungstechnik und Werkstoffwissenschaft –, die eine zentrale Grundlage für die Umsetzung kreislaufwirtschaftlicher Lösungen bilden. Forschung kann dazu beitragen, technologische Risiken zu reduzieren, Skalierungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die industrielle Anwendung neuer Verfahren vorzubereiten.

Für die weitere Entwicklung der Kreislaufwirtschaft wird daher entscheidend sein, Wissen, industrielle Umsetzung und Finanzierung stärker miteinander zu verknüpfen. Investitionen können wichtige Transformationsprozesse ermöglichen, benötigen jedoch belastbare technologische Grundlagen, geeignete politische Rahmenbedingungen und tragfähige Geschäftsmodelle. Genau an dieser Schnittstelle zwischen Forschung, Industrie und Kapital liegt eine zentrale Aufgabe der kommenden Jahre.

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