21. August 2025 – Maximilian Vincent Erdmann

Circular Fashion Index 2025: Mode zwischen Fast Fashion und echter Kreislaufwirtschaft

Der Circular Fashion Index 2025, veröffentlicht am 24. Juli 2025, erhebt auf Basis von 246 Marken aus 18 Ländern eine umfassende Bestandsaufnahme zur Zirkularität in der Modebranche. Bewertet werden Marken anhand von sieben Dimensionen, darunter zirkuläres Design, nachhaltige Produktion, Pflege, Weiterverwendung und Rücknahme. Ziel der Untersuchung ist es, Fortschritte im Bereich Circular Economy sichtbar zu machen und Anreize für Transformation zu schaffen.

Dabei wurde insgesamt ein Durchschnittsergebnis von 3,4 von 10 Punkten erreicht. Dies deutet an, dass viele Unternehmen zwar erste zirkuläre Maßnahmen implementiert haben, diese aber oft nur punktuell stattfinden und eine flächendeckende Verankerung zirkulärer Prinzipien noch fehlt. Besonders problematisch ist, dass Reparaturservices, Second-Hand-Modelle und Mietangebote kaum von großen Marken betrieben werden, obwohl genau diese Geschäftsmodelle entscheidend sind, um Kleidung länger im Umlauf zu halten. Hinzu kommt, dass die Textilindustrie zu den ressourcenintensivsten Sektoren überhaupt gehört: Der Baumwollanbau verbraucht enorme Wassermengen, Polyester basiert auf fossilen Rohstoffen und Mischgewebe lassen sich bislang kaum recyceln. Gleichzeitig fehlen die Anreize, da Fast Fashion weiterhin auf schnelle Umsätze und kurze Produktlebenszyklen setzt. Hingegen sind Recyclingprozesse oft teuer und stehen in keiner Relation zu den niedrigen Produktionskosten von Neuware. Dadurch wird Recycling für viele Unternehmen ökonomisch unattraktiv.

In Europa lassen sich hingegen leicht vielversprechende Entwicklungen beobachten: Hier lag der Fashion Index leicht über dem Durchschnitt bei 3,6 Punkten. Länder wie Frankreich, Italien und die Niederlande konnten ihre Bewertung im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 0,4 Punkte steigern. Auch die DACH-Region liegt mit etwa 3,5 Punkten knapp vor den USA. Der Zuwachs ist dabei mit den regulatorischen Entwicklungen verbunden (Reparaturboni, erweiterte Herstellerverantwortung oder Ökodesign Vorgaben).

Letztendlich ist der jährliche Circular Fashion Index ein Impulsgeber für den notwendigen Wandel. Damit der Circular Fashion Index künftig steigt, braucht die Modebranche weit mehr als vereinzelte Pilotprojekte. Kleidung muss bereits im Design so konzipiert werden, dass sie langlebig, reparierbar und recycelbar ist. Ebenso entscheidend ist, dass Reparaturservices, Second-Hand-Programme und Mietmodelle zum festen Bestandteil des Geschäftsmodells werden und gleichzeitig die Recycling-Infrastruktur erheblich ausgebaut wird.

Schlussendlich muss auch das Konsumverhalten der Konsumenten hinterfragt werden. Nachhaltiger Konsum erfordert eine Abwendung von der Wegwerfmentalität hin zu mehr Wertschätzung für Qualität und Wiederverwendung.

Erst wenn bei allen Faktoren zirkulär gedacht wird, kann der Übergang von punktuellen Fortschritten in Richtung echter Kreislaufwirtschaft gelingen.

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17. Juli 2025 – Maximilian Vincent Erdmann

EU-Batterieversorgung: Neue Rücknahme- und Recyclingpflichten ab August 2025

Ende Juni 2025 hat der Bundestag wichtige Gesetzesänderung zur Umsetzung der EU-Batterieverordnung beschlossen. Damit passt Deutschland sein Batteriegesetz an die europaweit geltenden Vorgaben an und stärkt den Übergang zur Kreislaufwirtschaft im Batteriesektor. Ziel ist es, die Sammlung, Registrierung und Rücknahme von Batterien effizienter, transparenter und nachhaltiger zu gestalten. Damit eine klare Verantwortlichkeit entlang des gesamten Lebenszyklus von Batterien geschaffen wird.

Die Änderungen treten in zwei Stufen in Kraft: ab dem 18. August 2025 und dem 16. Januar 2026.

Ab dem 18. August 2025 sind alle Verkaufsstellen verpflichtet, jede Art von Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahme darf nicht mehr an einen Neukauf gekoppelt sein. Damit soll eine höhere Sammelquote und eine flächendeckende Rückführung von Altbatterien gewährleistet werden. Außerdem werden die bisher drei Batteriearten durch fünf neue Batteriekategorien ersetzt, die differenzierter nach Verwendungszweck und Bauart klassifiziert sind.

Ab dem 16. Januar 2026 gilt: Für alle fünf Batteriekategorien ist es verpflichtend, jeder Batterieregistrierung bei der Stiftung EAR entweder eine anerkannte Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) oder eine eigene, genehmigte Rücknahmelösung zuzuordnen. Diese Pflicht, die bislang nur für Gerätebatterien bestand, wird damit auf sämtliche Batterietypen ausgeweitet. Liegt keine zugewiesene Rücknahmelösung vor, wird die Registrierung automatisch widerrufen. Zudem werden erweiterte Datenmeldepflichten eingeführt. Hersteller müssen detaillierte Angaben zu Mengen, Batteriearten, Rücknahmen und Verwertung machen.

Weitere Informationen zu dem Thema können Sie hier nachlesen: Link

30. Juni 2025 – Maximilian Vincent Erdmann

Call for Papers: Studentenkonferenz zum 57. Kraftwerkstechnischen Kolloquium 2025

Nach dem erfolgreichen Verlauf der ersten beiden Sächsischen Studentenkonferenzen lädt der Verein Innovation und Kreislaufwirtschaft Sachsen e. V. herzlich zur Teilnahme an der 3. Studentenkonferenz ein – am 8. Oktober 2025 im Internationalen Kongresszentrum Dresden. Die Veranstaltung findet im Rahmen des renommierten 57. Kraftwerkstechnischen Kolloquiums statt.

Studierende aller Fachrichtungen sind eingeladen, ihre Arbeiten in Form eines 15-minütigen Vortrags (plus 5 Minuten Diskussion) oder als Posterbeitrag zu präsentieren. Thematisch stehen folgende Schwerpunkte im Fokus:

  • Kreislaufwirtschaft
  • Verfahrenstechnik
  • Energietechnik
  • Zirkuläres Bauen

Egal ob Studienprojekt, Abschlussarbeit oder Forschungsvorhaben – wer an einem dieser Themen arbeitet, ist herzlich eingeladen, einen Beitrag einzureichen.

Einreichungsfrist ist der 20. Juni 2025.
Die ausgewählten Referierenden erhalten freien Zugang zu allen Veranstaltungen des Kolloquiums und der Fachmesse am 7. und 8. Oktober sowie einen Zuschuss für Anreise und Übernachtung.

Weitere Informationen finden Sie hier: Link

Tipp für alle Freiberg-Studierenden: Die Konferenz bietet eine hervorragende Gelegenheit, eigene Forschung vor Fachpublikum zu präsentieren, Feedback aus der Praxis zu erhalten – und sich frühzeitig zu vernetzen.

23. Juni 2025 – Maximilian Vincent Erdmann

EU beschließt neue Regeln zur Fahrzeug-Kreislaufwirtschaft

Am 17. Juni 2025 hat der EU-Rat neue Vorschriften verabschiedet, die Fahrzeuge über ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltiger machen sollen. Die überarbeitete Altfahrzeugrichtlinie verpflichtet Hersteller dazu, Neuwagen künftig mit mindestens 15 % recycelten Kunststoffen zu bauen. Außerdem sollen Produkte so gestalten werden, dass sie leichter demontiert und repariert werden können, und alle Fahrzeugdaten in einem digitalen Produktpass zugänglich sind. Damit wird erstmals der gesamte Lebensweg eines Autos (von der Produktion über die Nutzung bis hin zur Wiederverwertung) konsequent an den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft ausgerichtet. Der Export von Fahrzeugen ohne gültige Hauptuntersuchung wird eingeschränkt, um illegale Entsorgungspraktiken außerhalb Europas zu verhindern.

Diese neuen Vorgaben fördern eine stärkere Ausrichtung des Automobilsektors auf die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft, bei der Materialien möglichst effizient und dauerhaft genutzt werden. Die EU setzt damit ein Zeichen für nachhaltiges Produktdesign, eine verbesserte Rückgewinnung von Wertstoffen und mehr Transparenz über die gesamte Lebensdauer eines Fahrzeugs hinweg. Auch Deutschland bewertet die Entscheidung positiv und sieht darin Potenzial, technologische Innovationen in den Bereichen Demontage, Sortierung und Wiederverwendung gezielt auszubauen.