Am 17. Juni 2025 hat der EU-Rat neue Vorschriften verabschiedet, die Fahrzeuge ĂŒber ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltiger machen sollen. Die ĂŒberarbeitete Altfahrzeugrichtlinie verpflichtet Hersteller dazu, Neuwagen kĂŒnftig mit mindestens 15 % recycelten Kunststoffen zu bauen. AuĂerdem sollen Produkte so gestalten werden, dass sie leichter demontiert und repariert werden können, und alle Fahrzeugdaten in einem digitalen Produktpass zugĂ€nglich sind. Damit wird erstmals der gesamte Lebensweg eines Autos (von der Produktion ĂŒber die Nutzung bis hin zur Wiederverwertung) konsequent an den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft ausgerichtet. Der Export von Fahrzeugen ohne gĂŒltige Hauptuntersuchung wird eingeschrĂ€nkt, um illegale Entsorgungspraktiken auĂerhalb Europas zu verhindern.
Diese neuen Vorgaben fördern eine stĂ€rkere Ausrichtung des Automobilsektors auf die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft, bei der Materialien möglichst effizient und dauerhaft genutzt werden. Die EU setzt damit ein Zeichen fĂŒr nachhaltiges Produktdesign, eine verbesserte RĂŒckgewinnung von Wertstoffen und mehr Transparenz ĂŒber die gesamte Lebensdauer eines Fahrzeugs hinweg. Auch Deutschland bewertet die Entscheidung positiv und sieht darin Potenzial, technologische Innovationen in den Bereichen Demontage, Sortierung und Wiederverwendung gezielt auszubauen.

