Fachschaftsrat 2 der Technischen Universität Bergakademie Freiberg
Gustav-Zeuner-Straße 3
09599 Freiberg
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Telefon: 03731/ 39 – 2834
Die Studentenschaft besteht aus den Studenten der Hochschule gemäß § 24 Abs. 1 SächsHSFG. Sie ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule und hat das Recht der Selbstverwaltung im Rahmen der Gesetze, § 24 Abs. 2 Satz 1 SächsHSFG. Der Fachschaftsrat ist ein Organ der Studentenschaft gemäß § 25 Abs. 1 SächsHSFG. Der Fachschaftsrat vertritt die Fachschaft im Rahmen der Aufgaben nach § 24 Abs. 3 SächsHSFG, siehe § 25 Abs 2 Satz 2 SächsHSFG. Gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 SächsHSFG steht die Studentenschaft der TU Bergakademie Freiberg unter der Rechtsaufsicht der Hochschule, vertreten durch das Rektorat.
Technische Universität Bergakademie Freiberg
Akademiestraße 6
D-09596 Freiberg/Sachs
Telefon: +49 3731 39 0
Telefax: +49 3731 22195
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