Der Sächsische Landtag hat am Nachmittag das Bildungsstärkungsgesetz beschlossen und in dem Zuge auch das Hochschulfreiheitsgesetz in einem wesentlichen Punkt novelliert.
Konkret wurde damit die Corona-bedingte Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit um die Zeit des Sommersemesters 2020 und des aktuell laufenden Wintersemesters verabschiedet. Damit haben die Studierenden Rechtssicherheit, dass ihnen Corona-bedingt keine Nachteile beim Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für ihr Studium entstehen.
Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow: Weiterlesen