Der Copyright-Hinweis – Mythos und Realität

Häufig sieht man das bekannte Symbol „©“ unter einem Text, Foto oder ähnlichem. Doch was bedeutet dieses Symbol überhaupt und ist dessen Verwendung notwendig?

Dieser Beitrag möchte in sechs kurzen FAQ die wichtigsten Fragen zum Thema Copyright-Hinweis klären. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um einen Ratgeber und um keine juristische Handlungsempfehlung handelt, womit auch keinerlei Haftung übernommen wird.

Gerne können nach der Lektüre Fragen oder Anregungen in den Kommentaren gestellt werden.

Euer/Ihr Team OERsax

 

Frage 1: Was bedeutet Copyright?

Der Begriff „Copyright“ entstammt dem angloamerikanischen Rechtsraum und kann ungefähr mit „Urheberrecht“ übersetzt werden. Im Gegensatz zum deutschen Recht betont das amerikanische Recht den ökonomischen Aspekt (Schutz des Inhabers der Rechte am Werk) und stellt weniger den Urheber als Schöpfer und seine ideelle Beziehung zum Werk in den Mittelpunkt.

Frage 2: Woher stammt der Copyright-Hinweis?

Der Copyright-Hinweis oder Copyright-Vermerk selbst kommt aus dem amerikanischen Recht. Hintergrund ist, dass es sich bei Urheberrechten in den USA um Registerrechte handelte. Fehlte die Registrierung und/oder der Hinweis konnten die Rechte erlöschen (so im bekannten Fall „Night of the Living Dead“ 1968). Durch diese ursprüngliche Pflicht, wurde das Zeichen © vielfach genutzt. Seit dem Beitritt der USA zum internationalen Berner Übereinkommen zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (RBÜ) im Jahr 1989 entsteht das Urheberrecht in den USA, wie in Deutschland, automatisch mit Werkschöpfung.

Frage 3: Ist ein Copyright-Hinweis in Deutschland notwendig?

Ganz klar: Nein! Sobald in Deutschland eine persönliche geistige Schöpfung des Urhebers vorliegt, d.h. das Werk die erforderliche „Schöpfungshöhe“ erreicht, ist es automatisch urheberrechtlich geschützt. Es bedarf keines Copyright-Hinweises.

Frage 4: Ist ein Copyright-Hinweis sinnvoll?

Im Einzelfall kann ein Copyright-Hinweis dennoch sinnvoll sein, insbesondere im Internet, indem sich eine Art Kostenloskultur zu etablieren scheint. Der Hinweis dient dann vielmehr als Warn-/Hinweisschild für u.a. juristische Laien. Fraglich bleibt, ob damit tatsächlich Urheberrechtsverletzungen verhindert werden können.

Sinnvoll kann ein Copyright Hinweis auch aufgrund der Vermutungsregelung in § 10 UrhG sein.

§ 10 Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft

(1) Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist.

Frage 5: Was bedeutet der Begriff „All Rights Reserved“?

Der Hinweis „All Rights Reserverd“ („Alle Rechte vorbehalten“) darf nur dann verwendet werden, wenn tatsächlich alle Rechte beim Urheber liegen. Andernfalls kann der Hinweis „Some Rights Reserved“ („Einige Rechte vorbehalten“) verwendet werden.

Bsp: Wenn ich ein Foto auf einer Homepage unter CC Lizenz stelle, ist nur noch die Bezeichnung „Some Rights Reserved“ möglich, weil die Nutzung des Bildes anderen erlaubt wird.

 

Beitrag von Sebastian Horlacher, Lizenz: CC-BY-SA 3.0

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