Leserpost – Sie fragen, OERsax antwortet. Heute: CC-BY-SA-Bilder in Filmen/Videos

Zweiter Teil unserer Rubrik Leserpost. Sie fragen – wir antworten. Haben Sie/habt Ihr ebenfalls Anregungen oder Fragen? Dann kurze Mail, OERsax-Postkarte, Tweet oder OERlegramm an uns.

 

 

 

 

 

 

Von Andrys auf pixabay unter CC0

Frage heute von P. aus B.:

Ich möchte verschiedene Bilder unter CC-Lizenz (CC-BY-SA) in meinem Video/Film verwenden. Welche Angaben muss ich vornehmen?

Antwort:

Die Lizenz CC-BY-SA-NC 4.0 sagt dazu, dass

  1. Wenn Sie das lizenzierte Material weitergeben, müssen Sie:
    1. die folgenden Angaben beibehalten, soweit sie vom Lizenzgeber dem lizenzierten Material beigefügt wurden:
      1. die Bezeichnung der/des Ersteller(s) des lizenzierten Materials und anderer, die für eine Namensnennung vorgesehen sind (auch durch Pseudonym, falls angegeben), in jeder durch den Lizenzgeber verlangten Form, die angemessen ist;
      2. einen Copyright-Vermerk;
      3. einen Hinweis auf die vorliegende Public License;
      4. einen Hinweis auf den Haftungsausschluss;
      5. soweit vernünftigerweise praktikabel einen URI oder Hyperlink zum lizenzierten Material;
    2. angeben, ob Sie das lizenzierte Material verändert haben, und alle vorherigen Änderungsangaben beibehalten; und
    3. angeben, dass das lizenzierte Material unter der vorliegenden Public License steht, und deren Text oder URI oder einen Hyperlink darauf beifügen.

Es sei klargestellt, dass Sie gemäß der vorliegenden Public License keine Erlaubnis haben, abgewandeltes Material weiterzugeben.

  1. Sie dürfen die Bedingungen des Abschnitts 3(a)(1) in jeder angemessenen Form erfüllen, je nach Medium, Mittel und Kontext in bzw. mit dem Sie das lizenzierte Material weitergeben. Es kann zum Beispiel angemessen sein, die Bedingungen durch Angabe eines URI oder Hyperlinks auf eine Quelle zu erfüllen, die die erforderlichen Informationen enthält.
  2. Falls der Lizenzgeber es verlangt, müssen Sie die gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A) erforderlichen Informationen entfernen, soweit dies vernünftigerweise praktikabel ist.

                                                                                                                                 

Generell:

Stets anzugeben sind die (Kurz-)Bezeichnung der verwendeten CC-Lizenz einschließlich Versionsnummer und ggf. Länderzusatz (etwa „CC BY-ND 3.0 DE“ oder „CC BY-SA 4.0 international“) sowie die URL dieser Lizenz auf dem CC-Lizenzserver, was bei Druckmedien als ausgeschriebene Web-Adresse geschehen muss (z. B. „https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/legalcode.de“). Bei interaktiven Medien wie Webseiten oder Apps genügt aber auch die Setzung eines Hyperlinks.

Ansonsten muss man in den Hinweis die folgenden Angaben so übernehmen, wie – und soweit – man sie bei den Lizenzangaben des Werkes vorfindet.

 

Festzuhalten bleibt, dass bei CC lizenzierten Bildern in Filmen/Videos stets die Bezeichnung des Erstellers des lizenzierten Materials, der Titel des Bildes sowie die verwendete CC-Lizenz einschließlich Versionsnummer angegeben werden sollten. Dabei können die Angaben in angemessener Form erfüllt werden, z.B. auch im Abspann eines Film/Videos.

Darüber hinaus möchten wir noch einmal gerne auf den Lizenzhinweisgenerator aufmerksam machen. Dieser dient für Lizenzhinweise für Bilder aus Wikipedia und Wikimedia Commons.

Von Sebastian Horlacher, OERsax, CC-BY 4.0

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