03. April 2018 – Heike Schwarz

Cleanliness & order in our library!

The library should be a pleasant place of learning. Everyone wants a clean and tidy working environment.
For some time now we have been struggling with traces of coffee on floors and tables, with food and beverage residues on our shelves and with increasing clutter at workplaces.

As you know, food and drinks are not allowed in the reading room, in the shelf areas and the group rooms. However, you can still bring in water in tightly closed containers (no to-go cups!).

Unfortunately, our cleaning staff cannot clean the dirty furniture and corners all the time as their working hours are limited and more hours will not be granted.

Please help us to keep the library clean and leave the workplace as you would like to find it.

TIP:
Use for eating and drinking our seating area in the cloakroom on the ground floor.
The cafeteria of the Studentenwerk is certainly looking forward to your visit too.

Not this way, please:

 

 

 

 

Thank you for your appreciation!

19. März 2018 – Heike Schwarz

Veränderte Öffnungszeiten vom 24. März bis 2. April 2018

Nach Beendigung der Prüfungszeit hat die Universitätsbibliothek wie folgt geöffnet:

Samstag, 24. März 2018 10 – 18 Uhr
Sonntag, 25. März 2018 geschlossen
Montag – Donnerstag, 26. – 29. März 2018 7 – 20 Uhr

Die Universitätsbibliothek bleibt über die Ostertage von Karfreitag, den 30. März bis Ostermontag, den 2. April, geschlossen.

Pünktlich zu Semesterbeginn – ab 3. April – gelten dann wieder die bekannten Öffnungszeiten:
Montag – Freitag von 7 – 23 Uhr sowie Samstag & Sonntag von 10 – 18 Uhr.

01. März 2018 – Heike Schwarz

Neue Regelungen zum Urheberrecht ab 1. März 2018

Seit dem 1. März 2018 gilt das neue Gesetz zum Urheberrecht für die Wissensgesellschaft (UrhWissG). Es schafft damit übersichtliche und einfach verständliche Regelungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im digitalen Zeitalter.

Im UrhWissG wird die Nutzung in Lehre und Forschung mit dem neuen § 60 geregelt. Die §§ 52a,52b und 53a UrhG werden aufgehoben.

Laut §60e Urheberrecht für die Wissensgesellschaft (UrhWissG) sind

aus dem Bestand der Bibliothek Vervielfältigungen von bis zu 10 Prozent eines Werkes sowie von einzelnen Abbildungen, Beiträgen aus derselben Fachzeitschrift, sonstigen Werken geringen Umfangs und vergriffenen Werken zu privaten Zwecken möglich.

Ebenso sind die Nutzerbedingungen der Verlage bzw. Herausgeber zu beachten, denn eine Nichtbeachtung kann zur Sperrung des Zugangs für den gesamten Campus führen.
Das systematische Herunterladen oder Ausdrucken ganzer Werke, auch wenn es verteilt auf mehrere Sitzungen geschieht, ist nicht zulässig. (Vereinbarung iSd § 60g Abs.2 UrhG)

Wir bitten um Beachtung dieser urheberrechtlichen Bestimmungen!

 

Ausführliches „Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft – Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG (PDF)
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 61, ausgegeben zu Bonn am 7. September 2017″

28. Februar 2018 – Heike Schwarz

So sehen die Entwürfe zur Campuserweiterung des Wissenschaftskorridors aus

Agricola-Saal © UB Freiberg

 

 

 

In den nächsten zwei Wochen werden im Agricola-Saal die Entwürfe von sechs Landschafts- und Architekturbüros zur Campuserweiterung des Wissenschaftskorridors an der Winklerstraße ausgestellt.

Gemeinsam gliedern sich der Neubau des Zentrums für effiziente Hochtemperatur-Stoffumwandlung (ZeHS) und das neue Bibliotheks- und Hörsaalzentrum in den Wissenschaftskorridor ein. Sie stellen die zentralen Bauvorhaben der hier geplanten Campuserweiterung für die TU Bergakademie Freiberg dar.

Somit rücken die Altstadt und der Campus noch näher zusammen.