27. Juni 2016 – Heike Schwarz

Ab 2. Juli verlängerte Öffnungszeiten am Wochenende!

Immer dann, wenn sich die Prüfungszeit nähert, sind freie Arbeitsplätze in unserer Bibliothek kaum noch zu finden und sie entwickeln sich zur gefragten Mangelware. Um für Euch bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Situation etwas zu entschärfen, verlängern wir unsere Öffnungszeiten am Wochenende.

In der Zeit vom 2. Juli – 21. August 2016 haben wir
samstags und sonntags jeweils von 
10 – 22 Uhr geöffnet.

Wir hoffen, dass jeder einen Arbeitsplatz in unserer Bibliothek findet und wünschen eine gute Prüfungsvorbereitung sowie bestmögliche Prüfungserfolge.

Eure Uni-Bibliothek!

21. Juni 2016 – Heike Schwarz

Umzug der Zweigbibliothek 3 – Chemie / Biologie ist abgeschlossen!

Die Bestände der Zweigbibliothek 3 sind ab sofort in der Universitätsbibliothek wieder benutzbar. In den letzten Wochen wurde der gesamte Bestand vom Clemens-Winkler-Bau, Leipziger Str. 29, in die Hauptbibliothek umgeräumt und im Magazin als Gesamtbestand aufgestellt.

Nun erfolgt nach und nach die Umarbeitung in den Bestand der Hauptbibliothek.

Die Literatur kann unter Angabe des Standortes „Magazin Zw 3„, des Barcodes und des Regalstandortes des jeweiligen Titels an den Theken im Erd- und Obergeschoss angefordert werden.

Standort-Zw3

Bei Fragen zu Standort und Benutzbarkeit dieser Bücher stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.

01. Juni 2016 – Heike Schwarz

Aktualisierte Gebühren- und Entgeltordnung der UB

Die 3. Satzung zur Änderung der Hochschulgebühren- und Entgeltordnung vom 2. Februar 2016 tritt ab sofort für die Universitätsbibliothek in Kraft. Es gelten die aktualisierten Gebühren und Entgelte für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen.

Wir möchten unsere externen Benutzer/innen darauf hinweisen, dass bei der Anmeldung in der UB für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises eine Gebühr von 16 € erhoben wird. Im Falle eines Verlustes wird für die Ausstellung eines neuen Ausweises ebenfalls eine Gebühr von 16 € erhoben.

Des Weiteren wird für die Reparatur oder den Ersatz von Schlössern nach Verlust eines Schlüssels oder der missbräuchlichen Nutzung von Carrels, Schließfächern und Garderobenschränken eine Gebühr von 50 € erhoben.