Erklärung zur Barrierefreiheit

Die TU Bergakademie Freiberg ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Barrierefreie-Websites-Gesetz – BfWebG) in Verbindung mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Websites, die in der Blogfarm der TU Bergakademie Freiberg unter dem Link blogs.hrz.tu-freiberg.de abrufbar sind.

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Vorgaben des BfWebG in Verbindung mit der BITV 2.0 vereinbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Erstellungsdatum: 26. Februar 2021
Letzte Überprüfung: 26. Februar 2023

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit ist eine von der TU Bergakademie Freiberg durchgeführte Selbstbewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen des BfWebG in Verbindung mit der BITV 2.0.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Teilweise fehlen Alternativtexte für Bilder und Beschreibungen für Tabellen.
  • Die Hierarchie der Überschriften wird teilweise nicht eingehalten.
  • Links können unverständlich sein.
  • Für die meisten eingebundenen Videos fehlt die Audiotranskription oder Untertitel.
  • Nicht alle Dokumente (z.B. PDF-Dokumente) liegen in einer barrierefreien Form vor.
  • Eingebundene Karten besitzen keine textuelle Form.

Begründung

  • Wir verfügen in der Blogfarm über sehr umfangreiche und vielfältige Webauftritte. Diese wurden größtenteils vor dem 23. September 2018 veröffentlicht und entsprechen daher nicht dem aktuellen Stand der Barrierefreiheit. Wir bemühen uns, die Websites und Dokumente nach und nach auf einen barrierefreien Auftritt innerhalb der nächsten Monate umzustellen.
  • Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Einrichtungen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.

Alternative Zugangswege

  • Im Falle von nicht barrierefreien Prüfungsordnungen wenden Sie sich an das Studierendenbüro oder an die Inklussionsbeauftragte.
  • Falls ein Video aus dem Videoportal der TU Bergakademie Freiberg bereitgestellt wurde, wenden Sie sich bezüglich einer fehlenden Audiotranskription an das Medienzentrum.

Feedback und Kontaktangaben

Die TU Bergakademie Freiberg arbeitet daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen. Falls Sie bei der Verwendung der Website auf Barrieren stoßen oder weitere Anregungen oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit haben, können Sie sich an die Pressestelle der TU Bergakademie Freiberg wenden.

E-Mail:
Telefon: 03731 39-2355

Durchsetzungsverfahren

Die TU Bergakademie Freiberg ist darum bemüht, Ihre Hinweise, Anregungen und Anfragen innerhalb eines Monats zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die Geschäftsstelle des Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.

Kontaktdaten der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden

Telefon: 0351 564 10713
Fax: 0351 564 10999
E-Mail:
Web: Durchsetzungsstelle