Am 17. Juni 2025 hat der EU-Rat neue Vorschriften verabschiedet, die Fahrzeuge über ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltiger machen sollen. Die überarbeitete Altfahrzeugrichtlinie verpflichtet Hersteller dazu, Neuwagen künftig mit mindestens 15 % recycelten Kunststoffen zu bauen. Außerdem sollen Produkte so gestalten werden, dass sie leichter demontiert und repariert werden können, und alle Fahrzeugdaten in einem digitalen Produktpass zugänglich sind. Damit wird erstmals der gesamte Lebensweg eines Autos (von der Produktion über die Nutzung bis hin zur Wiederverwertung) konsequent an den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft ausgerichtet. Der Export von Fahrzeugen ohne gültige Hauptuntersuchung wird eingeschränkt, um illegale Entsorgungspraktiken außerhalb Europas zu verhindern.
Diese neuen Vorgaben fördern eine stärkere Ausrichtung des Automobilsektors auf die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft, bei der Materialien möglichst effizient und dauerhaft genutzt werden. Die EU setzt damit ein Zeichen für nachhaltiges Produktdesign, eine verbesserte Rückgewinnung von Wertstoffen und mehr Transparenz über die gesamte Lebensdauer eines Fahrzeugs hinweg. Auch Deutschland bewertet die Entscheidung positiv und sieht darin Potenzial, technologische Innovationen in den Bereichen Demontage, Sortierung und Wiederverwendung gezielt auszubauen.
