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17. Juli 2025 – Maximilian Vincent Erdmann

EU-Batterieversorgung: Neue Rücknahme- und Recyclingpflichten ab August 2025

Ende Juni 2025 hat der Bundestag wichtige Gesetzesänderung zur Umsetzung der EU-Batterieverordnung beschlossen. Damit passt Deutschland sein Batteriegesetz an die europaweit geltenden Vorgaben an und stärkt den Übergang zur Kreislaufwirtschaft im Batteriesektor. Ziel ist es, die Sammlung, Registrierung und Rücknahme von Batterien effizienter, transparenter und nachhaltiger zu gestalten. Damit eine klare Verantwortlichkeit entlang des gesamten Lebenszyklus von Batterien geschaffen wird.

Die Änderungen treten in zwei Stufen in Kraft: ab dem 18. August 2025 und dem 16. Januar 2026.

Ab dem 18. August 2025 sind alle Verkaufsstellen verpflichtet, jede Art von Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahme darf nicht mehr an einen Neukauf gekoppelt sein. Damit soll eine höhere Sammelquote und eine flächendeckende Rückführung von Altbatterien gewährleistet werden. Außerdem werden die bisher drei Batteriearten durch fünf neue Batteriekategorien ersetzt, die differenzierter nach Verwendungszweck und Bauart klassifiziert sind.

Ab dem 16. Januar 2026 gilt: Für alle fünf Batteriekategorien ist es verpflichtend, jeder Batterieregistrierung bei der Stiftung EAR entweder eine anerkannte Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) oder eine eigene, genehmigte Rücknahmelösung zuzuordnen. Diese Pflicht, die bislang nur für Gerätebatterien bestand, wird damit auf sämtliche Batterietypen ausgeweitet. Liegt keine zugewiesene Rücknahmelösung vor, wird die Registrierung automatisch widerrufen. Zudem werden erweiterte Datenmeldepflichten eingeführt. Hersteller müssen detaillierte Angaben zu Mengen, Batteriearten, Rücknahmen und Verwertung machen.

Weitere Informationen zu dem Thema können Sie hier nachlesen: Link