Freiberg Center for Circular Economy

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27. Oktober 2025 – Maximilian Vincent Erdmann

Aktionsprogramm Kreislaufwirtschaft: Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie gestartet

Das Aktionsprogramm Kreislaufwirtschaft wurde am 14. Oktober 2025 vom Bundesumweltministerium vorgestellt. Es dient der Umsetzung der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie und verfolgt das Ziel, geschlossene Stoffkreisläufe in Deutschland zu fördern und die Ressourceneffizienz zu erhöhen. Das Programm fasst eine Reihe von Maßnahmen zusammen, die bis Ende 2027 umgesetzt werden sollen. Dazu gehören unter anderem die Förderung des Einsatzes von Sekundärrohstoffen, die Weiterentwicklung der öffentlichen Beschaffung nach ökologischen und zirkulären Kriterien sowie die Einführung digitaler Systeme zur besseren Nachverfolgbarkeit von Materialien.

Ein weiterer Bestandteil des Programms ist der Aufbau eines digitalen Informationssystems, das Circular Economy Information System (CEIS), das Transparenz über Stoffströme schaffen und den Austausch von Daten entlang der Wertschöpfungskette erleichtern soll. Außerdem sieht das Programm rechtliche Anpassungen vor, wie im Kreislaufwirtschaftsgesetz und in der Abfallverzeichnisverordnung, um Kreislaufprinzipien stärker in bestehende Regelwerke zu integrieren. Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Sammlung und Entsorgung von Batterien und zur Verringerung von Brandrisiken werden berücksichtigt. Zudem sollen Genehmigungsprozesse für Recyclinganlagen überprüft und vereinfacht werden, um neue Investitionen in die Kreislaufinfrastruktur zu erleichtern.

Das Aktionsprogramm ist Teil eines übergeordneten politischen Prozesses, in dem die Bundesregierung die Transformation zu einer ressourcenschonenden Wirtschaft unterstützen will. Durch die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen soll die Kreislaufwirtschaft als fester Bestandteil wirtschaftlicher Wertschöpfungsketten etabliert und die Abhängigkeit von Primärrohstoffen reduziert werden.

17. Oktober 2025 – Maximilian Vincent Erdmann

Rund gemacht! – Schlaglichter auf Kreislaufwirtschaft in Muldenhütten

Wie lässt sich metallurgische Kreislaufwirtschaft konkret gestalten? Diese Frage steht im Mittelpunkt der Ausstellung „Rund gemacht! – Schlaglichter auf Kreislaufwirtschaft in Muldenhütten“, die im Rahmen des Projekts rECOmine LLV Muldenhütten entstanden ist.

Die Ausstellung zeigt, wie in Muldenhütten historische Industriestandorte zu Orten innovativer Ressourcennutzung und nachhaltiger Materialkreisläufe werden. Besucherinnen und Besucher erfahren, wie metallurgische Prozesse im Sinne einer modernen Circular Economy gedacht und umgesetzt werden – von der Rückgewinnung wertvoller Metalle bis hin zu neuen Nutzungskonzepten für Industrieareale.

Eröffnung: 5. November 2025, 18:00 Uhr
Ort: Zentrum für effiziente Hochtemperatur-Stoffwandlung (ZeHS), Winklerstraße 5, 09599 Freiberg
Ausstellungszeitraum: 6. November bis 23. Dezember 2025

Eine Besichtigung ist auf Anfrage möglich unter:
📧

06. Oktober 2025 – Maximilian Vincent Erdmann

Neue EU-Vorgaben zu Gewährleistung und Garantie: Einheitliche Kennzeichnung ab 2026

Ab dem 27. September 2026 gelten in der Europäischen Union neue Vorschriften, die den Umgang mit Gewährleistungs- und Garantieinformationen deutlich transparenter machen sollen. Damit setzt die EU ihre Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrechte (EU) 2024/825 um.

Bisher fanden sich Hinweise zu Gewährleistung und Garantie oft nur im Kleingedruckten. Künftig sollen diese Informationen in klarer, leicht verständlicher Form bereitgestellt werden – ähnlich wie Verbraucher es schon von bekannten Energieeffizienzlabels kennen.

Die Gewährleistung bleibt weiterhin gesetzlich vorgeschrieben und beträgt mindestens zwei Jahre. Eine Garantie ist hingegen eine freiwillige Zusatzleistung von Hersteller oder Händler, die zusätzliche Absicherungen bieten kann. Neu ist: Sobald eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren angeboten wird, ist ein standardisiertes Garantie-Label verpflichtend. Dieses Label muss u. a. Marke, Modell und Garantiedauer enthalten. Zusätzlich können digitale Elemente wie ein QR-Code eingesetzt werden, der weiterführende Informationen bereitstellt.

Die Vorgaben gelten sowohl für den stationären Handel als auch für den Onlinehandel. Für Händlerinnen und Händler bedeutet das Anpassungen – etwa beim Aufbau von Produktseiten oder bei der Integration neuer Kennzeichnungen. Zugleich bieten die Labels eine Chance: Sie stärken das Vertrauen der Kundschaft und machen nachhaltige Kaufentscheidungen einfacher.