Die Europäische Kommission hat am 23. Dezember 2025 ein sogenanntes Circular Economy Winter Package vorgestellt. Ziel dieses Pakets ist es, bestehende Regelungen der europäischen Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln und insbesondere den Binnenmarkt für sekundäre Rohstoffe zu stärken. Der Schwerpunkt liegt auf der Harmonisierung regulatorischer Rahmenbedingungen in den Bereichen Abfall, Recycling und Rohstoffnutzung sowie auf der Vorbereitung weitergehender legislativer Schritte im Jahr 2026.
Am 7. Januar 2026 folgte ein daran anschließendes Maßnahmenpaket mit einem klaren Fokus auf den Kunststoffsektor. Dieses Paket enthält kurzfristig umsetzbare Instrumente zur Förderung einer stärker kreislauforientierten Nutzung von Kunststoffen und ist als erster operativer Umsetzungsschritt im Anschluss an das Winterpaket zu verstehen.
Zu den zentralen Elementen dieses Maßnahmenpakets zählen die Ankündigung EU-weiter End-of-Waste-Kriterien für Kunststoffe, ein Durchführungsrechtsakt zur Festlegung von Mindestanteilen recycelter Materialien in PET-Einwegflaschen, die Einführung getrennter Zollcodes für neue und recycelte Kunststoffe sowie eine verstärkte Marktbeobachtung für Primär- und Sekundärkunststoffe. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Markttransparenz zu erhöhen, regulatorische Unsicherheiten zu reduzieren und Investitionen in das Kunststoffrecycling zu erleichtern.
Der zeitliche Abstand zwischen Winterpaket und Maßnahmenpaket verdeutlicht die gestufte Vorgehensweise der Europäischen Union bei der Weiterentwicklung ihrer Kreislaufwirtschaftspolitik. Beide Initiativen stehen zugleich im Zusammenhang mit der Ankündigung eines umfassenderen Circular Economy Act, den die Kommission im weiteren Verlauf des Jahres 2026 vorlegen will. Dieser soll zusätzliche horizontale Maßnahmen enthalten, um den europäischen Binnenmarkt für sekundäre Rohstoffe strukturell zu stärken und die Kreislaufwirtschaft auf eine breitere regulatorische Grundlage zu stellen.
