19. Februar 2026 – Maximilian Vincent Erdmann Allgemein

Kreislaufwirtschaft im Textilsektor: EU setzt klares Zeichen gegen Vernichtung

Die Europäische Union hat im Februar 2026 einen bedeutenden Schritt in Richtung einer nachhaltigeren und kreislauforientierten Textilwirtschaft unternommen, indem sie neue Regeln verabschiedet hat, die die Vernichtung unverkaufter Kleidung, Accessoires und Schuhe verbieten sollen. Jedes Jahr werden in Europa große Mengen unverkaufter Textilien zerstört, obwohl sie nie getragen wurden, was zu erheblichen Klima- und Ressourcenfolgen führt. Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommission am 9. Februar neue verbindliche Regeln im Rahmen der Ecodesign-Verordnung verabschiedet, die sicherstellen sollen, dass Unternehmen die Vernichtung unverkaufter Kleidung beenden und stattdessen auf effizientere Bestandssteuerung, Wiederverkauf, Spenden oder Wiederverwendung setzen.

Kern der neuen Vorgaben ist ein grundsätzliches Verbot der Vernichtung unverkaufter Kleidung und Schuhe, das für große Unternehmen bereits ab dem 19. Juli 2026 gilt, mittlere Unternehmen sollen ab 2030 folgen. Ergänzend werden Unternehmen verpflichtet, die Mengen entsorgter unverkaufter Produkte künftig transparent offenzulegen, um Vergleichbarkeit und Kontrolle zu ermöglichen. Nationale Behörden überwachen die Einhaltung der Vorschriften, wobei nur in klar definierten Ausnahmefällen eine Entsorgung zulässig bleibt.

Die Maßnahmen sind Teil einer umfassenderen EU-Strategie zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Durch mehr Transparenz und klare Verbote setzt die EU ein starkes Signal an die Modebranche: Ressourcen sollen länger im Kreislauf gehalten, Überproduktion reduziert und nachhaltige Geschäftsmodelle gefördert werden.

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