Ab dem 27. September 2026 gelten in der Europäischen Union neue Vorschriften, die den Umgang mit Gewährleistungs- und Garantieinformationen deutlich transparenter machen sollen. Damit setzt die EU ihre Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrechte (EU) 2024/825 um.
Bisher fanden sich Hinweise zu Gewährleistung und Garantie oft nur im Kleingedruckten. Künftig sollen diese Informationen in klarer, leicht verständlicher Form bereitgestellt werden – ähnlich wie Verbraucher es schon von bekannten Energieeffizienzlabels kennen.
Die Gewährleistung bleibt weiterhin gesetzlich vorgeschrieben und beträgt mindestens zwei Jahre. Eine Garantie ist hingegen eine freiwillige Zusatzleistung von Hersteller oder Händler, die zusätzliche Absicherungen bieten kann. Neu ist: Sobald eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren angeboten wird, ist ein standardisiertes Garantie-Label verpflichtend. Dieses Label muss u. a. Marke, Modell und Garantiedauer enthalten. Zusätzlich können digitale Elemente wie ein QR-Code eingesetzt werden, der weiterführende Informationen bereitstellt.
Die Vorgaben gelten sowohl für den stationären Handel als auch für den Onlinehandel. Für Händlerinnen und Händler bedeutet das Anpassungen – etwa beim Aufbau von Produktseiten oder bei der Integration neuer Kennzeichnungen. Zugleich bieten die Labels eine Chance: Sie stärken das Vertrauen der Kundschaft und machen nachhaltige Kaufentscheidungen einfacher.
