Ab dem 27. September 2026 gelten in der EuropÀischen Union neue Vorschriften, die den Umgang mit GewÀhrleistungs- und Garantieinformationen deutlich transparenter machen sollen. Damit setzt die EU ihre Richtlinie zur StÀrkung der Verbraucherrechte (EU) 2024/825 um.
Bisher fanden sich Hinweise zu GewĂ€hrleistung und Garantie oft nur im Kleingedruckten. KĂŒnftig sollen diese Informationen in klarer, leicht verstĂ€ndlicher Form bereitgestellt werden â Ă€hnlich wie Verbraucher es schon von bekannten Energieeffizienzlabels kennen.
Die GewĂ€hrleistung bleibt weiterhin gesetzlich vorgeschrieben und betrĂ€gt mindestens zwei Jahre. Eine Garantie ist hingegen eine freiwillige Zusatzleistung von Hersteller oder HĂ€ndler, die zusĂ€tzliche Absicherungen bieten kann. Neu ist: Sobald eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren angeboten wird, ist ein standardisiertes Garantie-Label verpflichtend. Dieses Label muss u. a. Marke, Modell und Garantiedauer enthalten. ZusĂ€tzlich können digitale Elemente wie ein QR-Code eingesetzt werden, der weiterfĂŒhrende Informationen bereitstellt.
Die Vorgaben gelten sowohl fĂŒr den stationĂ€ren Handel als auch fĂŒr den Onlinehandel. FĂŒr HĂ€ndlerinnen und HĂ€ndler bedeutet das Anpassungen â etwa beim Aufbau von Produktseiten oder bei der Integration neuer Kennzeichnungen. Zugleich bieten die Labels eine Chance: Sie stĂ€rken das Vertrauen der Kundschaft und machen nachhaltige Kaufentscheidungen einfacher.
