17. Juli 2025 – Maximilian Vincent Erdmann

EU-Batterieversorgung: Neue Rücknahme- und Recyclingpflichten ab August 2025

Ende Juni 2025 hat der Bundestag wichtige Gesetzesänderung zur Umsetzung der EU-Batterieverordnung beschlossen. Damit passt Deutschland sein Batteriegesetz an die europaweit geltenden Vorgaben an und stärkt den Übergang zur Kreislaufwirtschaft im Batteriesektor. Ziel ist es, die Sammlung, Registrierung und Rücknahme von Batterien effizienter, transparenter und nachhaltiger zu gestalten. Damit eine klare Verantwortlichkeit entlang des gesamten Lebenszyklus von Batterien geschaffen wird.

Die Änderungen treten in zwei Stufen in Kraft: ab dem 18. August 2025 und dem 16. Januar 2026.

Ab dem 18. August 2025 sind alle Verkaufsstellen verpflichtet, jede Art von Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahme darf nicht mehr an einen Neukauf gekoppelt sein. Damit soll eine höhere Sammelquote und eine flächendeckende Rückführung von Altbatterien gewährleistet werden. Außerdem werden die bisher drei Batteriearten durch fünf neue Batteriekategorien ersetzt, die differenzierter nach Verwendungszweck und Bauart klassifiziert sind.

Ab dem 16. Januar 2026 gilt: Für alle fünf Batteriekategorien ist es verpflichtend, jeder Batterieregistrierung bei der Stiftung EAR entweder eine anerkannte Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) oder eine eigene, genehmigte Rücknahmelösung zuzuordnen. Diese Pflicht, die bislang nur für Gerätebatterien bestand, wird damit auf sämtliche Batterietypen ausgeweitet. Liegt keine zugewiesene Rücknahmelösung vor, wird die Registrierung automatisch widerrufen. Zudem werden erweiterte Datenmeldepflichten eingeführt. Hersteller müssen detaillierte Angaben zu Mengen, Batteriearten, Rücknahmen und Verwertung machen.

Weitere Informationen zu dem Thema können Sie hier nachlesen: Link

30. Juni 2025 – Maximilian Vincent Erdmann

Call for Papers: Studentenkonferenz zum 57. Kraftwerkstechnischen Kolloquium 2025

Nach dem erfolgreichen Verlauf der ersten beiden Sächsischen Studentenkonferenzen lädt der Verein Innovation und Kreislaufwirtschaft Sachsen e. V. herzlich zur Teilnahme an der 3. Studentenkonferenz ein – am 8. Oktober 2025 im Internationalen Kongresszentrum Dresden. Die Veranstaltung findet im Rahmen des renommierten 57. Kraftwerkstechnischen Kolloquiums statt.

Studierende aller Fachrichtungen sind eingeladen, ihre Arbeiten in Form eines 15-minütigen Vortrags (plus 5 Minuten Diskussion) oder als Posterbeitrag zu präsentieren. Thematisch stehen folgende Schwerpunkte im Fokus:

  • Kreislaufwirtschaft
  • Verfahrenstechnik
  • Energietechnik
  • Zirkuläres Bauen

Egal ob Studienprojekt, Abschlussarbeit oder Forschungsvorhaben – wer an einem dieser Themen arbeitet, ist herzlich eingeladen, einen Beitrag einzureichen.

Einreichungsfrist ist der 20. Juni 2025.
Die ausgewählten Referierenden erhalten freien Zugang zu allen Veranstaltungen des Kolloquiums und der Fachmesse am 7. und 8. Oktober sowie einen Zuschuss für Anreise und Übernachtung.

Weitere Informationen finden Sie hier: Link

Tipp für alle Freiberg-Studierenden: Die Konferenz bietet eine hervorragende Gelegenheit, eigene Forschung vor Fachpublikum zu präsentieren, Feedback aus der Praxis zu erhalten – und sich frühzeitig zu vernetzen.

23. Juni 2025 – Maximilian Vincent Erdmann

EU beschließt neue Regeln zur Fahrzeug-Kreislaufwirtschaft

Am 17. Juni 2025 hat der EU-Rat neue Vorschriften verabschiedet, die Fahrzeuge über ihren gesamten Lebenszyklus nachhaltiger machen sollen. Die überarbeitete Altfahrzeugrichtlinie verpflichtet Hersteller dazu, Neuwagen künftig mit mindestens 15 % recycelten Kunststoffen zu bauen. Außerdem sollen Produkte so gestalten werden, dass sie leichter demontiert und repariert werden können, und alle Fahrzeugdaten in einem digitalen Produktpass zugänglich sind. Damit wird erstmals der gesamte Lebensweg eines Autos (von der Produktion über die Nutzung bis hin zur Wiederverwertung) konsequent an den Prinzipien der Kreislaufwirtschaft ausgerichtet. Der Export von Fahrzeugen ohne gültige Hauptuntersuchung wird eingeschränkt, um illegale Entsorgungspraktiken außerhalb Europas zu verhindern.

Diese neuen Vorgaben fördern eine stärkere Ausrichtung des Automobilsektors auf die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft, bei der Materialien möglichst effizient und dauerhaft genutzt werden. Die EU setzt damit ein Zeichen für nachhaltiges Produktdesign, eine verbesserte Rückgewinnung von Wertstoffen und mehr Transparenz über die gesamte Lebensdauer eines Fahrzeugs hinweg. Auch Deutschland bewertet die Entscheidung positiv und sieht darin Potenzial, technologische Innovationen in den Bereichen Demontage, Sortierung und Wiederverwendung gezielt auszubauen.

06. Juni 2025 – Maximilian Vincent Erdmann

Strengere Regeln für Bioabfälle: was seit Mai gilt

Am 1. Mai 2025 ist in Deutschland die Bioabfallverordnung in Kraft getreten. Sie soll dafür sorgen, dass Bioabfälle künftig sauberer getrennt und besser verwertet werden. Denn organische Abfälle wie Küchen- und Gartenreste sind ein wertvoller Rohstoff, wenn sie nicht durch beispielsweise Plastik, Glas oder Metall verunreinigt sind.

Ein zentrales Element der neuen Verordnung ist der verbindliche Grenzwert für Fremdstoffe: Der Anteil an Störstoffen im Bioabfall darf nur noch maximal 0,5 Prozent betragen – gemessen vor der Behandlung in Kompostierungs- oder Biogasanlagen. Damit soll sichergestellt werden, dass aus Bioabfall wieder hochwertige Produkte wie Kompost oder Biogas entstehen können. Anlagenbetreiber müssen die Qualität des angelieferten Materials bereits bei der Anlieferung kontrollieren. Überschreitet der Fremdstoffanteil die zulässige Grenze, darf der Abfall nicht angenommen oder muss nachsortiert werden.

Besonders betroffen sind Betriebe, die regelmäßig größere Mengen Bioabfälle erzeugen. Sie sind nun verpflichtet, die Zusammensetzung ihrer Abfälle besser zu dokumentieren und Maßnahmen zu ergreifen, um Verunreinigungen zu vermeiden. Wer seine Abfälle sauber trennt, vermeidet nicht nur rechtliche Probleme, sondern trägt aktiv zum Klima- und Ressourcenschutz bei.

Die neue Bioabfallverordnung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Die neue Regelung zeigt: Bioabfälle sind mehr als nur Müll. Richtig getrennt und ohne Verunreinigungen gehören sie zu einem natürlichen Kreislauf, in dem wertvolle Nährstoffe zurückgewonnen werden können. Nur wenn sie sauber sind, lassen sich ihre ökologischen und energetischen Potenziale wirklich nutzen.