Die 3. Satzung zur Änderung der Hochschulgebühren- und Entgeltordnung vom 2. Februar 2016 tritt ab sofort für die Universitätsbibliothek in Kraft. Es gelten die aktualisierten Gebühren und Entgelte für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen.
Wir möchten unsere externen Benutzer/innen darauf hinweisen, dass bei der Anmeldung in der UB für die Ausstellung eines Bibliotheksausweises eine Gebühr von 16 € erhoben wird. Im Falle eines Verlustes wird für die Ausstellung eines neuen Ausweises ebenfalls eine Gebühr von 16 € erhoben.
Des Weiteren wird für die Reparatur oder den Ersatz von Schlössern nach Verlust eines Schlüssels oder der missbräuchlichen Nutzung von Carrels, Schließfächern und Garderobenschränken eine Gebühr von 50 € erhoben.