This event will be in German language.
Zur Geschichte des Promotionsrechts der deutschen Technischen Hochschulen – 100 Jahre eigenständiges Promotionsrecht der TU Bergakademie Freiberg
In der Geschichte der Universitäten galt die Zuerkennung der Würde eines „Doktors“ im Mittelalter als Ausweis der Befähigung wie der Erlaubnis zur Lehre. Beide Aspekte unterlagen seither einem Wandel, sowohl die Bedeutung des Doktorgrades an sich wie auch der zu erbringende Nachweis der Lehrbefähigung. Der gegen den heftigen Widerstand der traditionsverhafteten Universitäten auf der Basis des nun allgemein anerkannten Studienabschlusses Dipl.-Ing. durchgesetzte Übergang des Promotionsrechtes auf die Technischen Hochschulen 1899 in Preußen und 1900 in Deutschland (Dr.-Ing. und Dr.-Ing. e.h.) stellte gewissermaßen einen Kulturbruch dar. Dies galt auch schon für den etwa zwei Jahrhunderte vorher erfolgten Übergang zu Deutsch als Universitätssprache.
Das Kolloquium widmet sich vor allem auch den politisch motivierten Veränderungen und Restriktionen der Verfahren zur Zuerkennung der akademischer Grade in Deutschland im 20. und 21. Jahrhundert. Denn aktuell ist in Deutschland erneut eine Diskussion um das Promotionsrecht aufgeflammt. So steht im Raum, ob das Recht zur Promotion künftig auch den Fachhochschulen oder den wissenschaftlichen Akademien oder beispielsweise den Max-Planck-Instituten übertragen werden sollte. Vor diesem Hintergrund nimmt das Kolloquium die historische Entwicklung in den Blick und diskutiert die aktuelle wissenschaftspolitische Situation.
Datum: 30. Oktober 2020 | 10 – 14 Uhr
Das Kolloquium wird virtuell stattfinden. Zur Teilnahme klicken Sie bitte hier.