An der TU Bergakademie Freiberg werden umgehend Landesstipendien zur Graduiertenförderung gemäß sächsischer Landesstipendienverordnung vom 14. Februar 2001 auf der Grundlage eines SMWK-Erlasses vom 04. Februar 2016 ausgeschrieben.
Termin für die Einreichung der Bewerbung ist der 29. März 2016.
Die Bewilligung des Stipendiums obliegt der Graduiertenkommission der TU Bergakademie Freiberg und setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraus. Die Zahlung des Landesstipendiums (einschl. Familienzuschlag und Sachmittel) erfolgt durch das studentenwerk Freiberg/BAföG-Amt. Als offizieller Beginn für das Graduiertenstudium und damit für die Stipendiengewährung ist (rückwirkend) der 1. April bzw. 1. Oktober 2016 vorgesehen. Nach aktueller Finanzmittelzusage kann die Förderung längstens bis 31.03.2019 gewährt werden. Die Höhe des Landesstipendiums beträgt 895,- EUR zzgl. der Gewährung des Familienzuschlages (100,- EUR je Kind mit Anspruch auf staatliches Kindergeld) und der besonderen Zuwendungen für Sachmittel.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Ihr Team der GraFA