An der TU Bergakademie Freiberg werden umgehend
bis zu drei Landesstipendien zur Graduiertenförderung
gemäß Sächsischer Landesstipendienverordnung vom 06. Juli 2018, vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch das SMWK, ausgeschrieben.
Die Förderung durch ein Landesstipendium ist zusammen mit der Aufnahme in das Graduiertenstudium beim Studentenwerk Freiberg/BAföG-Amt zu beantragen.
Hinweise zur Antragsstellung und zu den Vergabekriterien erhalten Sie bei der Graduierten- und Forschungsakademie (Schlossplatzquartier, Prüferstraße 2, Raum 2.401, 39-3026/2009).
Der Antrag beinhaltet eine formlose Antragstellung, einen Abriss des wissenschaftlichen Werdeganges (einschl. Zeugnisse, Empfehlungen), eine befürwortende Stellungnahme des betreuenden Hochschullehrers sowie eine Beschreibung des Promotionsvorhabens (Themenstellung, Arbeits- und Zeitplan, Stand Vorarbeiten) und ist an die Graduierten- und Forschungsakademie, z. H. Frau Langer zu senden.
Termin für die Einreichung der Bewerbung ist der
01. März 2019.
Die Bewilligung des Stipendiums obliegt der Graduiertenkommission der TU Bergakademie Freiberg und setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraus. Die Zahlung des Landesstipendiums (einschl. Familien-zuschlag und Sachmittel) erfolgt durch das Studentenwerk Freiberg/BAföG-Amt.
Als offizieller Beginn für das Graduiertenstudium und damit für die Stipendiengewährung ist (rückwirkend) der 01. April bzw. 01. Oktober 2019 vorgesehen.
Die Höhe des Landesstipendiums beträgt 1.350,- EUR zzgl. der Gewährung des Familienzuschlages
(100,- EUR je Kind mit Anspruch auf staatliches Kindergeld) und der besonderen Zuwendungen für Sachmittel.
Für die Zulassung zum Graduiertenstudium und dessen Förderung durch ein Stipendium wird die Sächsische Landesstipendienverordnung (SächsLStipVO) vom 06. Juli 2018 zu Grunde gelegt. Die Durchführung des Graduiertenstudiums erfolgt auf der Grundlage der genannten Gesetzlichkeiten sowie der Studienordnung für das Graduiertenstudium vom 31. Juli 1995. Danach beträgt die Regelstudienzeit für das Graduiertenstudium drei Jahre.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Landesstipendiums besteht nicht.
gez. Dr. Kristina Wopat
Geschäftsführung der Graduiertenkommission
Freiberg, 15.02.2019