Gemäß Sächsischer Landesstipendienverordnung vom 06. Juli 2018, sind – vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel durch den Freistaat Sachsen – erneut Landesgraduiertenstipendien ausgeschrieben.
Das Promotionsprojekt darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
Der Antrag beinhaltet eine formlose Antragstellung (deutsch oder englisch), einen Abriss des wissenschaftlichen Werdeganges, das Master- oder Diplomzeugnis einschließlich der Notenübersicht (bei Studierenden aktuelle Notenübersicht), Empfehlungen, eine befürwortende Stellungnahme des betreuenden Hochschullehrers sowie eine Beschreibung des Promotionsvorhabens (Themenstellung, Arbeits- und Zeitplan, Stand Vorarbeiten) und ist per E-Mail an die Graduierten- und Forschungsakademie, z. H. Frau Langer zu senden. Hinweise zur Antragsstellung und zu den Vergabekriterien erhalten Sie bei der Graduierten- und Forschungsakademie (Schlossplatzquartier, Prüferstraße 2, Raum 2.401, ( 39-3026/2009).
Termin für die Einreichung der Bewerbung ist der 25. Januar 2022.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Die Befürwortung zur Bewilligung des Stipendiums obliegt der Rektoratskommission Graduiertenförderung der TU Bergakademie Freiberg. Die Auszahlung des Landesstipendiums (einschl. Familienzuschlag und Sachmitteln) ist bei positiver Förderempfehlung mit dem dann bereitgestelltem Formantrag beim Studentenwerk Freiberg/BAföG-Amt zu beantragen. Sie setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium, die Zulassung zur Promotion an der TU Bergakademie Freiberg sowie die Einschreibung in das Graduiertenstudium voraus.
Als offizieller Beginn für das Graduiertenstudium und damit für die Stipendiengewährung ist der 01. April bzw. 01. Oktober 2022 vorgesehen.
Die Höhe des Landesstipendiums beträgt 1.350,- EUR / Monat zzgl. der Gewährung des Familienzuschlages (100,- EUR je Kind mit Anspruch auf staatliches Kindergeld) und der besonderen Zuwendungen für Sachmittel. Das Stipendium wird zunächst für ein Jahr gewährt und bei positiver Begutachtung des Projektfortschritts für weitere zwei Jahre verlängert.
Für die Zulassung zum Graduiertenstudium und dessen Förderung durch ein Stipendium wird die Sächsische Landesstipendienverordnung (SächsLStipVO) vom 06. Juli 2018 zu Grunde gelegt. Die Durchführung des Graduiertenstudiums erfolgt auf der Grundlage Studienordnung für das Graduiertenstudium vom 31. Juli 1995. Danach beträgt die Regelstudienzeit für das Graduiertenstudium drei Jahre.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Landesstipendiums besteht nicht.