10. Januar 2022 – Corina Dunger

Saxon State Scholarships for Doctoral Studies

There is a new call for proposals for Saxon State Scholarships for Doctoral Studies in accordance with the Saxon State Scholarship Ordinance of 06 July 2018, subject to the provision of funding by the Free State of Saxony.

The doctoral project must not have started at the time of application.

The application includes an application letter, an outline of the academic career, master’s degree certificate / diploma including the overview of grades (in the case of students, a current overview of grades), recommendations, a letter of support from the doctoral supervisor as well as a description of the doctoral project (topic, work and time schedule, status of preliminary work) and is to be sent via E-Mail to the Graduate and Research Academy, attn: Ms. Langer, .

Information on how to apply and on the award criteria can be obtained from the Graduate and Research Academy (Schlossplatzquartier, Prüferstraße 2, room 2.401, ( 39-3026/2009).

The deadline for submitting the application is 25th of January 2022.

The application procedure has two stages. The Graduate Commission of the TU Bergakademie Freiberg is responsible for approving the scholarship. In the second stage the payment of the state scholarship (incl. family supplement and material bonus) is to be applied for with the then provided form application at the Studentenwerk Freiberg/BAföG-Amt in case of a positive funding recommendation. It requires a completed university degree, admission to doctoral studies at the TU Bergakademie Freiberg and enrolment in graduate studies.

The official start date for the graduate studies and thus for the scholarship is 01 April or 01 October 2022.

The amount of the state scholarship is 1,350 euros per month plus the family allowance (100 euros per child entitled to state child benefit) and special allowances for materials. The scholarship is initially granted for one year and will be extended for a further two years if the progress of the project is positive evaluated.

The Saxon State Scholarship Ordinance (SächsLStipVO) of 6 July 2018 forms the basis for admission to the graduate programme and its funding by the Saxon State Scholarship. The graduate studies are carried out on the basis of the study regulations for graduate studies of 31 July 1995, according to which the standard period of study for graduate studies is three years.

There is no legal entitlement to the granting of a state scholarship.

10. Januar 2022 – Corina Dunger

Ausschreibung Landesstipendien zur Graduiertenförderung

Gemäß Sächsischer Landesstipendienverordnung vom 06. Juli 2018, sind – vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel durch den Freistaat Sachsen – erneut Landesgraduiertenstipendien ausgeschrieben.

Das Promotionsprojekt darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.

Der Antrag beinhaltet eine formlose Antragstellung (deutsch oder englisch), einen Abriss des wissenschaftlichen Werdeganges, das Master- oder Diplomzeugnis einschließlich der Notenübersicht (bei Studierenden aktuelle Notenübersicht), Empfehlungen, eine befürwortende Stellungnahme des betreuenden Hochschullehrers sowie eine Beschreibung des Promotionsvorhabens (Themen­stellung, Arbeits- und Zeitplan, Stand Vorarbeiten) und ist per E-Mail an die Graduierten- und Forschungsakademie, z. H. Frau Langer zu senden. Hinweise zur Antragsstellung und zu den Vergabekriterien erhalten Sie bei der Graduierten- und Forschungsakademie (Schlossplatzquartier, Prüferstraße 2, Raum 2.401, ( 39-3026/2009).

Termin für die Einreichung der Bewerbung ist der  25. Januar 2022.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Die Befürwortung zur Bewilligung des Stipendiums obliegt der Rektoratskommission Graduierten­förderung der TU Bergakademie Freiberg. Die Auszahlung des Landesstipendiums (einschl. Familien­zuschlag und Sachmitteln) ist bei positiver Förderempfehlung mit dem dann bereitgestelltem Formantrag beim Studentenwerk Freiberg/BAföG-Amt zu beantragen. Sie setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium, die Zulassung zur Promotion an der TU Bergakademie Freiberg sowie die Einschreibung in das Graduiertenstudium voraus.

Als offizieller Beginn für das Graduiertenstudium und damit für die Stipendienge­wäh­rung ist der 01. April bzw. 01. Oktober 2022 vorgesehen.

Die Höhe des Landesstipendi­ums beträgt 1.350,- EUR / Monat zzgl. der Gewäh­rung des Familienzuschlages (100,- EUR je Kind mit Anspruch auf staatliches Kindergeld) und der besonderen Zuwendun­gen für ­Sach­mittel. Das Stipendium wird zunächst für ein Jahr gewährt und bei positiver Begutachtung des Projektfortschritts für weitere zwei Jahre verlängert.

Für die Zulassung zum Graduiertenstudium und dessen Förderung durch ein Stipendium wird die Sächsische Landesstipendienverordnung (SächsLStipVO) vom 06. Juli 2018 zu Grunde gelegt. Die Durchführung des Graduiertenstudiums erfolgt auf der Grund­lage Studienordnung für das Graduiertenstudium vom 31. Juli 1995. Danach beträgt die Regelstudienzeit für das Graduiertenstudium drei Jahre.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Landesstipendiums besteht nicht.

10. November 2021 – Theresa Wand

Freiberger Frauen- und Männergespräch

Am 10.12.2021 findet ab 12.30 Uhr ein Freiberger Frauen- und Männergespräch statt, in dessen Rahmen der 6. Jahrgang des Erfolgsteams Junge Frauen an die Spitze feierlich verabschiedet wird.

In der Gesprächsreihe zur Chancengleichheit von Frauen und Männern an der TU Bergakademie Freiberg diskutieren Prof. Dr.-Ing. Kristin de Payrebrune vom Lehrstuhl für Computational Physics in Engineering an der TU Kaiserslautern und Robert de Payrebrune, Vorstand von Ingenieure ohne Grenzen e. V., gemeinsam mit Dr. Kristina Wopat und den Teilnehmenden.

Fühlen Sie sich herzlich eingeladen!

Die Veranstaltung findet virtuell statt.

Bitte melden Sie sich per Mail oder telefonisch bei Dr. Theresa Wand an (, 03731-393366).

JungeFrauenandieSpitze_EinladungVerabschiedung_Frauen-und-Männergespräch_2021

10. November 2021 – Theresa Wand

Erfolgsteam Junge Frauen an die Spitze – Ausschreibung für die Aufnahme ins Programm ab Januar 2022

 

Bis 21. Dezember 2021 können sich Doktorandinnen und promotionsinteressierte Studentinnen für die Aufnahme ins Erfolgsteam Junge Frauen an die Spitze bewerben.

Die Nachwuchswissenschaftlerinnen haben wieder die Chance, gezielt ihre Kompetenzentwicklung für die wissenschaftliche Laufbahn und eine künftige Führungsfunktion voranzubringen. Die Teilnehmerinnen erhalten Trainings, Workshops und Gruppencoachings. Außerdem treffen sie in Kamingesprächen regelmäßig herausragende Frauen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik und legen so den Grundstein für ihr eigenes Netzwerk. Darüber hinaus werden sie gezielt für eine Karriere in der Wissenschaft vorbereitet, indem die frühzeitige aktive Teilnahme an Wettbewerben und Konferenzen, die Mitarbeit an Publikationen, die Betreuung von Studierenden im Rahmen der Lehrtätigkeit und die vernetzte Arbeit mit anderen Wissenschaftler:innen unterstützt werden. Ein weiteres, besonderes Highlight ist die selbstständige Planung und Durchführung einer Strategie-Studienfahrt nach Brüssel.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Doktorandinnen der TU Bergakademie Freiberg und Studentinnen, die beabsichtigen zu promovieren.

Wie erfolgt die Bewerbung?

Sende Deine Bewerbung mit folgenden Unterlagen:

  • Lebenslauf und Motivationsschreiben
  • Kopien von Zeugnissen
  • Abstract der Masterarbeit/Promotion (deutsch oder englisch, maximal zwei Seiten)
  • Referenz eines/r Hochschullehrers/in
  • für Studentinnen: Erklärung eines/r Hochschullehrers/in über die Bereitschaft zur Betreuung der Promotion

an

TU Bergakademie Freiberg
Graduierten-und Forschungsakademie
Dr. Theresa Wand
Prüferstraße 2
09599 Freiberg
oder per Mail an

Wann ist Bewerbungsschluss?

Bewerbungen werden bis 21. Dezember 2021 erbeten.

JungeFrauenandieSpitze_Ausschreibung_2021