19. Juni 2018 – Corina Dunger Allgemein, Forschungsförderung/ Ausschreibungen, Promotion

Neuerungen im Aufenthaltsrecht für Wissenschaftler/innen aus Nicht-EU-Staaten

Die neue EU-Richtlinie für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken (2016/801/EU) ist zum 1. August 2017 per Gesetz in Deutschland in Kraft getreten. Insbesondere für die Mobilität internationaler Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen haben sich einige positive Neuerungen ergeben.

Aufgrund dieser umfassenden Änderungen hat die HRK das bereits seit 2013 bestehende Faltblatt „Deutsches Aufenthaltsrecht für Wissenschaftler/innen aus Nicht-EU-Staaten: Vergleichende Übersicht über die verschiedenen Aufenthaltstitel im deutschen Aufenthaltsgesetz“ überarbeitet und aktualisiert. Seit der ersten Auflage bietet diese Übersicht Welcome Centern, Akademischen Auslandsämtern und anderen Stellen an den Hochschulen eine wichtige Hilfe bei der täglichen Beratung von Gastwissenschaftler/innen aus nicht EU-Staaten.

Das Faltblatt ist ab sofort auf Deutsch erhältlich (https://www.hrk.de/themen/internationales/internationale-studierende/mobilitaet-und-anerkennung/aufenthaltstitel/).
Eine englischsprachige Version wird voraussichtlich Anfang August fertig sein und auf unsere Website eingestellt. (https://www.hrk.de/hrk-international/mobility-and-mutual-recognition/mobility-of-researchers/).
Weitere Informationen zum neuen Gesetz, Antragsformulare für die kurz- und langfristige Mobilität etc. finden Sie unter:
http://www.bamf.de/DE/Migration/Arbeiten/BuergerDrittstaat/Forscher/forscher-node.html

Anwendungshinweisungen des Bundesministeriums des Innern (BMI): http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Migration/anwendungshinweise-bmi.pdf?__blob=publicationFile