Am 1. Mai 2025 ist in Deutschland die Bioabfallverordnung in Kraft getreten. Sie soll dafür sorgen, dass Bioabfälle künftig sauberer getrennt und besser verwertet werden. Denn organische Abfälle wie Küchen- und Gartenreste sind ein wertvoller Rohstoff, wenn sie nicht durch beispielsweise Plastik, Glas oder Metall verunreinigt sind.
Ein zentrales Element der neuen Verordnung ist der verbindliche Grenzwert für Fremdstoffe: Der Anteil an Störstoffen im Bioabfall darf nur noch maximal 0,5 Prozent betragen – gemessen vor der Behandlung in Kompostierungs- oder Biogasanlagen. Damit soll sichergestellt werden, dass aus Bioabfall wieder hochwertige Produkte wie Kompost oder Biogas entstehen können. Anlagenbetreiber müssen die Qualität des angelieferten Materials bereits bei der Anlieferung kontrollieren. Überschreitet der Fremdstoffanteil die zulässige Grenze, darf der Abfall nicht angenommen oder muss nachsortiert werden.
Besonders betroffen sind Betriebe, die regelmäßig größere Mengen Bioabfälle erzeugen. Sie sind nun verpflichtet, die Zusammensetzung ihrer Abfälle besser zu dokumentieren und Maßnahmen zu ergreifen, um Verunreinigungen zu vermeiden. Wer seine Abfälle sauber trennt, vermeidet nicht nur rechtliche Probleme, sondern trägt aktiv zum Klima- und Ressourcenschutz bei.
Die neue Bioabfallverordnung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. Die neue Regelung zeigt: Bioabfälle sind mehr als nur Müll. Richtig getrennt und ohne Verunreinigungen gehören sie zu einem natürlichen Kreislauf, in dem wertvolle Nährstoffe zurückgewonnen werden können. Nur wenn sie sauber sind, lassen sich ihre ökologischen und energetischen Potenziale wirklich nutzen.