Seit dem 12. August 2026 gelten in der Europäischen Union neue und strengere Regelungen für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Die sogenannte EU-Verpackungsverordnung (Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR) ist bereits im Februar 2025 in Kraft getreten; ihre wesentlichen Pflichten greifen jedoch erst jetzt. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie aus dem Jahr 1994. Ziel ist vor allem, dass weniger Verpackungsabfälle entstehen und Verpackungen häufiger wiederverwendet oder recycelt werden.
Wie groß der Handlungsbedarf ist, zeigen die Zahlen der europäischen Statistikbehörde Eurostat: Im Jahr 2023 fielen in der EU durchschnittlich rund 178 Kilogramm Verpackungsabfälle pro Person an. In Deutschland lag die Menge mit rund 215 Kilogramm deutlich höher. Die neue Verordnung setzt deshalb bereits bei der Herstellung und Gestaltung von Verpackungen an. Verpackungen sollen nachhaltiger gestaltet und die verwendeten Materialien länger im Wirtschaftskreislauf gehalten werden.
Ein wichtiger Bestandteil der neuen Regelungen ist die Verbesserung der Recyclingfähigkeit. Ab dem 1. Januar 2030 dürfen grundsätzlich nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die recyclinggerecht gestaltet sind – konkret muss dann mindestens die Leistungsklasse C erreicht werden, was einer Recyclingfähigkeit von mindestens 70 Prozent entspricht. Ab 2038 steigen die Anforderungen auf mindestens 80 Prozent. Für Kunststoffverpackungen kommen ab 2030 zudem Mindestanteile an recyceltem Material hinzu, etwa 30 Prozent bei Einweggetränkeflaschen aus PET; bis 2040 steigen diese Quoten weiter an.
Gleichzeitig soll unnötiger Verpackungsmüll reduziert werden. Ab 2030 darf der Leerraum in Sammel-, Transport- und Versandverpackungen höchstens 50 Prozent des Volumens betragen. Damit soll verhindert werden, dass im Onlinehandel kleine Produkte in übermäßig großen Kartons verschickt werden.
Neben dem Recycling setzt die EU stärker auf die Wiederverwendung von Verpackungen. Dafür sollen Mehrwegsysteme ausgebaut werden: Ab 2030 gelten unter anderem Mehrwegquoten von 40 Prozent für Transportverpackungen im Versandhandel und von 10 Prozent für Getränkeverpackungen, die bis 2040 deutlich steigen. Für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkebehälter aus Metall mit einem Volumen bis drei Litern gilt ab 2029 eine getrennte Sammelquote von mindestens 90 Prozent. Um sie zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2029 Pfandsysteme einführen – ausgenommen sind Länder, die schon zuvor eine hohe Sammelquote nachweisen können. Deutschland verfügt mit dem bestehenden Einwegpfand bereits über ein solches System. Ab 2030 werden zudem bestimmte vermeidbare Einwegverpackungen aus Kunststoff verboten, darunter Miniaturverpackungen für Hygieneartikel im Hotelgewerbe, Portionsverpackungen für Zucker, Soßen oder Kaffeesahne in der Gastronomie sowie Verpackungen für frisches Obst und Gemüse unter 1,5 Kilogramm.
Die neuen Regelungen betreffen dabei nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern stellen vor allem Unternehmen vor neue Herausforderungen. Verpackungshersteller, Handel, Logistik, Lebensmittelwirtschaft und Onlinehandel müssen sich stärker damit beschäftigen, wie Verpackungen gestaltet, hergestellt und nach ihrer Nutzung wiederverwendet oder recycelt werden können. Für die Kreislaufwirtschaft geht es dabei nicht nur um die Vermeidung von Abfällen, sondern auch um einen sparsameren Umgang mit Rohstoffen und Energie. Werden Materialien nach ihrer Nutzung wiedergewonnen und erneut eingesetzt, können Primärrohstoffe eingespart und vorhandene Ressourcen effizienter genutzt werden.
Mit den neuen Regelungen beginnt ein schrittweiser Wandel im Umgang mit Verpackungen. Viele Vorgaben werden zwar erst in den kommenden Jahren wirksam, Unternehmen müssen sich jedoch bereits frühzeitig darauf einstellen. Verpackungen sollen künftig nicht mehr nur ihren Inhalt schützen und den Transport erleichtern, sondern zunehmend Teil eines funktionierenden Materialkreislaufs sein.
