An der TU Bergakademie Freiberg werden umgehend Landesstipendien zur Graduiertenförderung gemÀà sÀchsischer Landesstipendienverordnung vom 14. Februar 2001 auf der Grundlage eines SMWK-Erlasses vom 04. Februar 2016 ausgeschrieben.
Termin fĂŒr die Einreichung der Bewerbung ist der 29. MĂ€rz 2016.
Die Bewilligung des Stipendiums obliegt der Graduiertenkommission der TU Bergakademie Freiberg und setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraus. Die Zahlung des Landesstipendiums (einschl. Familienzuschlag und Sachmittel) erfolgt durch das studentenwerk Freiberg/BAföG-Amt. Als offizieller Beginn fĂŒr das Graduiertenstudium und damit fĂŒr die StipendiengewĂ€hrung ist (rĂŒckwirkend) der 1. April bzw. 1. Oktober 2016 vorgesehen. Nach aktueller Finanzmittelzusage kann die Förderung lĂ€ngstens bis 31.03.2019 gewĂ€hrt werden. Die Höhe des Landesstipendiums betrĂ€gt 895,- EUR zzgl. der GewĂ€hrung des Familienzuschlages (100,- EUR je Kind mit Anspruch auf staatliches Kindergeld) und der besonderen Zuwendungen fĂŒr Sachmittel.
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.
Ihr Team der GraFA