An der TU Bergakademie Freiberg werden umgehend
Wiedereinstiegsstipendien für Doktorand/innen
(nach Unterbrechung der wissenschaftlichen Qualifizierung aufgrund
familiärer Verpflichtungen um mindestens 9 Monate)
aus Restmitteln der Wiedereinstiegsstipendienförderung 2019 gemäß der Richtlinie des Sächsischen Staatministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Vergabe von Wiedereinstiegs in die wissenschaftliche Arbeit (FördRL Wiedereinstieg) vom 23. September 2005 vergeben.
Gefördert wird der Abschluss von Promotionen bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die ihre wissenschaftliche Arbeit wieder aufnehmen, nachdem sie diese in bereits fortgeschrittenem Arbeitsstand zur Wahrnehmung familiärer Aufgaben mindestens 9 Monate unterbrochen hatten.
Aufgrund der zur Verfügung stehenden Restmittel kann die Förderung vorerst nur bis 31.12.2019 erfolgen, eine Verlängerung kann beim Vorhandensein von Fördermitteln bis zur maximalen Förderdauer von 12 Monaten erfolgen.
Der Antrag beinhaltet
– eine formlose Antragstellung mit Erklärung zur Dauer der Pause nach der Geburt des Kindes und zum Zeitraum, für den das Stipendium beantragt wird sowie mit der Erklärung, dass bisher keine Stipendien des Freistaates Sachsen in Anspruch
genommen wurden.
– eine kurze Beschreibung des Promotionsvorhabens (Themenstellung, Stand der Arbeiten, Arbeits- und Zeitplan für den Promotionsabschluss).
– eine befürwortende Stellungnahme des betreuenden Hochschullehrers mit Angabe zum Stand des Promotionsvorhabens sowie einer Bestätigung, dass das Forschungsvorhaben im Rahmen der Forschungsschwerpunkte der TU Bergakademie Freiberg von besonderem Interesse ist.
– den Nachweis, dass beim vorangegangenen Hochschulgrad mindestens die Gesamtnote „gut“ erbracht wurde.
Die Antragsunterlagen sind per E-Mail an zu senden.
Termin für die Einreichung der Bewerbung ist der 15.08.2019.
Die Zahlung des Stipendiums im Rahmen des Wiedereinstiegsstipendiums (einschl. Familienzuschlag und Sachmittel) erfolgt durch das Studentenwerk Freiberg/BAföGAmt.
Das Wiedereinstiegsstipendium in Höhe von 995,- EUR/Monat wird vorerst bis 31.12.2019, maximal für 12 Monate gewährt, zzgl. des Familienzuschlages (100,- EUR je Kind mit Anspruch auf staatliches Kindergeld) und der besonderen Zuwendungen für Sachmittel.