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MĂ€rz 2021 – GRAFA

GRAFA

Blog der Graduierten- und Forschungsakademie

24. MĂ€rz 2021 – Corina Dunger

Stipendienprogramm „Procope Mobility“

… for English see below …

Die französische Botschaft in Deutschland bietet ein Stipendienprogramm mit dem Titel „Procope Mobility“ an, das sich an jĂŒngere Forscher in Deutschland richtet, die fĂŒr einen kurzen Zeitraum (ein bis drei Monate) ein französisches Labor oder Forschungsinstitut besuchen möchten. Einzelheiten und Bewerbungsverfahren finden Sie unter:

https://www.wissenschaft-frankreich.de/kooperation/bewerbungsaufruf-procope-mobilitaet-2021-mobilitaetsstipendien-nach-frankreich-fuer-in-deutschland-taetige-doktorandinnen-post-doktorandinnen-und-nachwuchsforschenden/?_thumbnail_id=14360

Bewerbungen stehen allen Doktoranden, Postdoktoranden und Nachwuchsforschern offen, die vor höchstens 7 Jahren promoviert haben und an einer deutschen Forschungseinrichtung arbeiten. Alle Forschungsbereiche sind förderfÀhig.

Bewerbungen können bis zum 26. MÀrz 2021 eingereicht werden.

 

The French Embassy in Germany offers a scholarship programme called „Procope Mobility“, which aims at younger researchers in Germany who would like to visit a French laboratory or research institute for a short time period (one to three months). For details and application procedure, please refer to:

https://www.science-allemagne.fr/politiques-de-la-recherche-nodossier/universites/appel-a-candidatures-procope-mobilite-2021-pour-les-doctorant-e-s-post-doctorant-e-s-et-jeunes-chercheur-se-s/

Applications are open to all doctoral students, post-doctoral researchers and young researchers who have completed their doctorate no more than 7 years ago and are working at a German research institution. All research areas are eligible for funding.

The application deadline is 26 March 2021.

15. MĂ€rz 2021 – Corina Dunger

Ausschreibung Landesgraduiertenstipendium

An der TU Bergakademie Freiberg werden umgehend Landesstipendien zur Graduiertenförderung gemĂ€ĂŸ SĂ€chsischer Landesstipendienverordnung vom 06. Juli 2018, vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel durch den Freistaat Sachsen, ausgeschrieben.

Die Förderung durch ein Landesstipendium ist zusammen mit der Aufnahme in das Graduiertenstudium beim Studentenwerk Freiberg/BAföG-Amt zu beantragen.

Hinweise zur Antragsstellung und zu den Vergabekriterien erhalten Sie bei der Graduierten- und Forschungsakademie (Schlossplatzquartier, PrĂŒferstraße 2, Raum 2.401,Tel.: 39-3026/2009).
Der Antrag beinhaltet eine formlose Antragstellung, einen Abriss des wissenschaftlichen Werdeganges (einschl. Zeugnisse, Empfehlungen), eine befĂŒrwortende Stellungnahme des betreuenden Hochschullehrers sowie eine Beschreibung des Promotionsvorhabens (Themenstellung, Arbeits- und Zeitplan, Stand Vorarbeiten) und ist an die Graduierten- und Forschungsakademie, z. H. Frau Langer zu senden.

Einsendeschluss fĂŒr die Bewerbung ist der 28. MĂ€rz 2021.

Die Bewilligung des Stipendiums obliegt der Graduiertenkommission der TU Bergakademie Freiberg und setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraus.
Die Zahlung des Landesstipendiums (einschließlich Familienzuschlag und Sachmittel) erfolgt durch das Studentenwerk Freiberg/BAföG-Amt.
Als offizieller Beginn fĂŒr das Graduiertenstudium und damit fĂŒr die StipendiengewĂ€hrung ist (rĂŒckwirkend) der 01. April bzw. 01. Oktober 2021 vorgesehen.
Die Höhe des Landesstipendiums betrĂ€gt 1.350,- EUR zzgl. der GewĂ€hrung des Familienzuschlages (100,- EUR je Kind mit Anspruch auf staatliches Kindergeld) und der besonderen Zuwendungen fĂŒr Sachmittel.

FĂŒr die Zulassung zum Graduiertenstudium und dessen Förderung durch ein Stipendium wird die SĂ€chsische Landesstipendienverordnung (SĂ€chsLStipVO) vom 06. Juli 2018 zu Grunde gelegt. Die DurchfĂŒhrung des Graduiertenstudiums erfolgt auf der Grundlage der genannten Gesetzlichkeiten sowie der Studienordnung fĂŒr das Graduiertenstudium vom 31. Juli 1995. Danach betrĂ€gt die Regelstudienzeit fĂŒr das Graduiertenstudium drei Jahre.
Ein Rechtsanspruch auf GewÀhrung eines Landesstipendiums besteh