GRAFA

Blog der Graduierten- und Forschungsakademie

26. Januar 2022 – Corina Dunger

Feierliche Verabschiedung der Promovierten und Habilitierten des Jahrganges 2021

Bäumchen - Geschenk für Graduierte
Bäumchen – Geschenk für Graduierte

Ein weiters ungewöhnliches Jahr liegt hinter uns. Für 108 Promovierte und fünf Habilitierte war es trotz aller Widrigkeiten in Zeiten der Pandemie ein sehr erfolgreiches. Das muss würdig begangen werden!  Gemeinsam nehmen wir am 28. Januar 2022 ab 14:00 Uhr im Rahmen einer virtuellen Zeremonie feierlich Abschied.

Wir haben inzwischen Erfahrung. Schon zum zweiten Mal findet die feierliche Verabschiedung der Promovierten und Habilitierten des Jahrgangs 2021 komplett im virtuellen Raum statt. Auch wenn langsam Müdigkeit ob der vielen Online-Angebote einzieht, haben wir uns wieder für diese Variante entschieden. Viele positive Rückmeldungen von den Teilnehmenden des letzten Jahres bestärkten uns darin.

Durch die Unterstützung der Hochschulleitung sowie aller beteiligter Redner, Dekane, Musiker und besonders der Mitarbeiter des Medienzentrums, die dabei wohl den wichtigsten Part einnehmen, ist es möglich, sowohl den zahlreichen Graduierten als auch deren betreuenden Hochschullehrerinnen und -lehrern in einem würdigen Rahmen für Ihre für Arbeit und ihre Beiträge in Forschung und Lehre zu danken. Alle haben noch mehr geleistet als sonst, um die Lehre abzusichern und die Forschung nicht zum Stillstand kommen zu lassen.

Alle Namen derer, die den Doktorgrad erlangten oder sich habilitierten, werden zur Feierstunde von den Dekanen der jeweiligen Fakultäten verlesen und zusätzlich sind sie in der begleitenden PowerPoint-Präsentation mit einem Foto zu sehen. Damit kann eine persönliche Verabschiedung gelingen.  Sie alle erhielten Ihre Absolventenbriefe und Geschenke vorab per Post zugesendet. Der Beginn der Veranstaltung wird als Zeitpunkt erklärt, die Briefe und Päckchen zu öffnen – ein emotionaler Moment und ein Gefühl der Gemeinsamkeit in Zeiten der Isolierung.

Die Zahl der Abschlüsse ist nach einem Rückgang in den letzten drei Jahren im Jahr 2021 erfreulicherweise wieder deutlich gestiegen – 17 Promovierte und 3 Habilitierte mehr als 2020 sind zu verzeichnen.

34 der Geehrten sind junge Wissenschaftlerinnen. Damit wird beim Anteil von Frauen an den Promovierten wieder das Niveau der Vorjahre erreicht, nachdem 2020 – bedingt durch Kinderbetreuung und Home-Schooling während der Schließung von Kindergärten und Schulen – weniger Frauen zum Abschluss kamen.

Knapp ein Drittel der Forschenden kam aus dem Ausland – aus 19 Ländern weltweit – zur Promotion nach Freiberg – sieben davon aus China, fünf aus Vietnam, je zwei aus Russland, der Ukraine, dem Irak und aus Chile sowie je eine Person aus Polen, Frankreich, Italien, Spanien, Belgien, Brasilien, Kanada, Ghana, Nigeria, Iran, Türkei, Aserbaidschan und Bangladesch.

Für ihre herausragenden Leistungen werden zudem 21 Doktorinnen und Doktoren besonders geehrt, die ihre Promotion mit dem Prädikat „summa cum laude“ (mit Auszeichnung) abgeschlossen haben. Sie erhalten zusätzlich eine Medaille mit historischer Abbildung und eingraviertem Namen.

Den Festvortrag hält Herr Dr. Jacob Kleinow. Er studierte und promovierte mit ausgezeichneten Ergebnissen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften der TU Bergakademie Freiberg. Inzwischen ist er als Berater im Regulierungsmanagement in der zeb consulting GmbH Berlin tätig.

Dem besonderen Engagement der Wood ’n‘ Brass Big Band ist zu verdanken, dass die Feier einen peppigen musikalischen Rahmen erhalten hat.

In welche Teile der Welt es die ehemaligen Promovenden der TU Bergakademie noch verschlägt und welche Berufe sie dort ausüben, zeigt ein Filmprojekt der Graduierten- und Forschungsakademie, unterstützt von der Universität, dem Medienzentrum, dem Freiberger Alumni-Netzwerk sowie dem Verein Freunde und Förderer der Technischen Universität Bergakademie Freiberg. Auch in diesem Jahr werden während der Feierstunde wieder zwei Filme aufgeführt: Frau Dr. Annett Arndt (Firmeninhaberin des Umweltbüros Dr. Annett Weiß) und Frau Prof. Maja Krumnacker (erste weibliche Professorin an unserer Universität) erzählen von Ihrem Werdegang nach der Promotion.

10. Januar 2022 – Dagmar Ganz

Ausschreibung: IQ Innovationspreis Mitteldeutschland 2022

Noch bis einschließlich 14.03.2022 steht jungen Unternehmern, Gründern/Startups, Studenten und Wissenschaftlern mit neuartigen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen eine Bewerbung beim Clusterinnovationswettbewerb IQ Innovationspreis Mitteldeutschland 2022 offen!

Bewerbungen, die sich einem der Cluster Automotive, Chemie/Kunststoffe, Energie/Umwelt/Solarwirtschaft, Informationstechnologie und Life Sciences inhaltlich zuordnen lassen, können kostenfrei über das Onlineformular eingereicht werden. Der IQ-Wettbewerb wird bundesweit ausgeschrieben mit regionalem Fokus auf Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Die besten marktfähigen Innovationen sind mit je 7.500 Euro Preisgeld dotiert, der Gesamtsieger erhält ein Preisgeld in Höhe von 15.000 Euro.Clustersieger erhalten zusätzlich umfangreiche PR-, Marketing- und Beratungsleistungen sowie einen Kurzfilm über ihre Innovation.

In unserem Wettbewerbstrailer bringen die Vorjahressieger die Vorteile einer Wettbewerbsteilnahme auf den Punkt! Alle wichtigen Informationen können Sie auch dem angehängten Factsheet entnehmen.

Die Teilnahme beim IQ Innovationspreis ist kostenfrei und erfolgt einfach & schnell über das Online-Bewerbungsformular auf der Wettbewerbs-Homepage. Hier finden Sie auch weitere Infos rund um die IQ-Wettbewerbe.

10. Januar 2022 – Corina Dunger

Saxon State Scholarships for Doctoral Studies

There is a new call for proposals for Saxon State Scholarships for Doctoral Studies in accordance with the Saxon State Scholarship Ordinance of 06 July 2018, subject to the provision of funding by the Free State of Saxony.

The doctoral project must not have started at the time of application.

The application includes an application letter, an outline of the academic career, master’s degree certificate / diploma including the overview of grades (in the case of students, a current overview of grades), recommendations, a letter of support from the doctoral supervisor as well as a description of the doctoral project (topic, work and time schedule, status of preliminary work) and is to be sent via E-Mail to the Graduate and Research Academy, attn: Ms. Langer, .

Information on how to apply and on the award criteria can be obtained from the Graduate and Research Academy (Schlossplatzquartier, Prüferstraße 2, room 2.401, ( 39-3026/2009).

The deadline for submitting the application is 25th of January 2022.

The application procedure has two stages. The Graduate Commission of the TU Bergakademie Freiberg is responsible for approving the scholarship. In the second stage the payment of the state scholarship (incl. family supplement and material bonus) is to be applied for with the then provided form application at the Studentenwerk Freiberg/BAföG-Amt in case of a positive funding recommendation. It requires a completed university degree, admission to doctoral studies at the TU Bergakademie Freiberg and enrolment in graduate studies.

The official start date for the graduate studies and thus for the scholarship is 01 April or 01 October 2022.

The amount of the state scholarship is 1,350 euros per month plus the family allowance (100 euros per child entitled to state child benefit) and special allowances for materials. The scholarship is initially granted for one year and will be extended for a further two years if the progress of the project is positive evaluated.

The Saxon State Scholarship Ordinance (SächsLStipVO) of 6 July 2018 forms the basis for admission to the graduate programme and its funding by the Saxon State Scholarship. The graduate studies are carried out on the basis of the study regulations for graduate studies of 31 July 1995, according to which the standard period of study for graduate studies is three years.

There is no legal entitlement to the granting of a state scholarship.

10. Januar 2022 – Corina Dunger

Ausschreibung Landesstipendien zur Graduiertenförderung

Gemäß Sächsischer Landesstipendienverordnung vom 06. Juli 2018, sind – vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel durch den Freistaat Sachsen – erneut Landesgraduiertenstipendien ausgeschrieben.

Das Promotionsprojekt darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.

Der Antrag beinhaltet eine formlose Antragstellung (deutsch oder englisch), einen Abriss des wissenschaftlichen Werdeganges, das Master- oder Diplomzeugnis einschließlich der Notenübersicht (bei Studierenden aktuelle Notenübersicht), Empfehlungen, eine befürwortende Stellungnahme des betreuenden Hochschullehrers sowie eine Beschreibung des Promotionsvorhabens (Themen­stellung, Arbeits- und Zeitplan, Stand Vorarbeiten) und ist per E-Mail an die Graduierten- und Forschungsakademie, z. H. Frau Langer zu senden. Hinweise zur Antragsstellung und zu den Vergabekriterien erhalten Sie bei der Graduierten- und Forschungsakademie (Schlossplatzquartier, Prüferstraße 2, Raum 2.401, ( 39-3026/2009).

Termin für die Einreichung der Bewerbung ist der  25. Januar 2022.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Die Befürwortung zur Bewilligung des Stipendiums obliegt der Rektoratskommission Graduierten­förderung der TU Bergakademie Freiberg. Die Auszahlung des Landesstipendiums (einschl. Familien­zuschlag und Sachmitteln) ist bei positiver Förderempfehlung mit dem dann bereitgestelltem Formantrag beim Studentenwerk Freiberg/BAföG-Amt zu beantragen. Sie setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium, die Zulassung zur Promotion an der TU Bergakademie Freiberg sowie die Einschreibung in das Graduiertenstudium voraus.

Als offizieller Beginn für das Graduiertenstudium und damit für die Stipendienge­wäh­rung ist der 01. April bzw. 01. Oktober 2022 vorgesehen.

Die Höhe des Landesstipendi­ums beträgt 1.350,- EUR / Monat zzgl. der Gewäh­rung des Familienzuschlages (100,- EUR je Kind mit Anspruch auf staatliches Kindergeld) und der besonderen Zuwendun­gen für ­Sach­mittel. Das Stipendium wird zunächst für ein Jahr gewährt und bei positiver Begutachtung des Projektfortschritts für weitere zwei Jahre verlängert.

Für die Zulassung zum Graduiertenstudium und dessen Förderung durch ein Stipendium wird die Sächsische Landesstipendienverordnung (SächsLStipVO) vom 06. Juli 2018 zu Grunde gelegt. Die Durchführung des Graduiertenstudiums erfolgt auf der Grund­lage Studienordnung für das Graduiertenstudium vom 31. Juli 1995. Danach beträgt die Regelstudienzeit für das Graduiertenstudium drei Jahre.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Landesstipendiums besteht nicht.