25. Februar 2019 – Thomas Hanauer
Monat: Februar 2019
18. Februar 2019 – Katrin Langer
Ausschreibung von Landesgraduiertenstipendien
An der TU Bergakademie Freiberg werden umgehend
bis zu drei Landesstipendien zur Graduiertenförderung
gemäß Sächsischer Landesstipendienverordnung vom 06. Juli 2018, vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch das SMWK, ausgeschrieben.
Die Förderung durch ein Landesstipendium ist zusammen mit der Aufnahme in das Graduiertenstudium beim Studentenwerk Freiberg/BAföG-Amt zu beantragen.
Hinweise zur Antragsstellung und zu den Vergabekriterien erhalten Sie bei der Graduierten- und Forschungsakademie (Schlossplatzquartier, Prüferstraße 2, Raum 2.401, 39-3026/2009).
Der Antrag beinhaltet eine formlose Antragstellung, einen Abriss des wissenschaftlichen Werdeganges (einschl. Zeugnisse, Empfehlungen), eine befürwortende Stellungnahme des betreuenden Hochschullehrers sowie eine Beschreibung des Promotionsvorhabens (Themenstellung, Arbeits- und Zeitplan, Stand Vorarbeiten) und ist an die Graduierten- und Forschungsakademie, z. H. Frau Langer zu senden.
Termin für die Einreichung der Bewerbung ist der
01. März 2019.
Die Bewilligung des Stipendiums obliegt der Graduiertenkommission der TU Bergakademie Freiberg und setzt ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraus. Die Zahlung des Landesstipendiums (einschl. Familien-zuschlag und Sachmittel) erfolgt durch das Studentenwerk Freiberg/BAföG-Amt.
Als offizieller Beginn für das Graduiertenstudium und damit für die Stipendiengewährung ist (rückwirkend) der 01. April bzw. 01. Oktober 2019 vorgesehen.
Die Höhe des Landesstipendiums beträgt 1.350,- EUR zzgl. der Gewährung des Familienzuschlages
(100,- EUR je Kind mit Anspruch auf staatliches Kindergeld) und der besonderen Zuwendungen für Sachmittel.
Für die Zulassung zum Graduiertenstudium und dessen Förderung durch ein Stipendium wird die Sächsische Landesstipendienverordnung (SächsLStipVO) vom 06. Juli 2018 zu Grunde gelegt. Die Durchführung des Graduiertenstudiums erfolgt auf der Grundlage der genannten Gesetzlichkeiten sowie der Studienordnung für das Graduiertenstudium vom 31. Juli 1995. Danach beträgt die Regelstudienzeit für das Graduiertenstudium drei Jahre.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Landesstipendiums besteht nicht.
gez. Dr. Kristina Wopat
Geschäftsführung der Graduiertenkommission
Freiberg, 15.02.2019
11. Februar 2019 – Corina Dunger
Wie man gute Paper schreibt und veröffentlicht
05. Februar 2019 – Alena Fröde
R Kurs für Doktorand_innen
Vom 25.03. 2019 bis 29.03.2019 findet am HIF Freiberg ein Kurs zur Datenauswertung und -verarbeitung mit der statistischen Software R statt.
Für Angehörige der TU Bergakademie Freiberg ist der Kurs kostenfrei.
Detaillierte Informationen unter https://www.hzdr.de/db/Cms?pOid=42898&pNid=408
05. Februar 2019 – Corina Dunger
Fulbright-Stipendium für Doktoranden
Bis zum 1. April 2019 können sich deutsche NachwuchswissenschaftlerInnen, die ab dem 1. November 2019 ein vier- bis sechsmonatiges Forschungsprojekt an einer U.S.-Hochschule planen, bei der Fulbright-Kommission für ein Doktorandenstipendium bewerben.
Die Stipendienleistungen beinhalten die Finanzierung der Lebenshaltungskosten in Höhe von 1.600 Euro/Monat, der internationalen Reisekosten, einer Unkostenpauschale (300 Euro), die Kranken- und Unfallversicherung, die kostenfreie Beantragung des Fulbright J-1 Visums und die Aufnahme in das internationale Fulbright-Netzwerk.
Weitere Infos unter https://www.fulbright.de/programs-for-germans/nachwuchswissenschaftler-innen-und-hochschullehrer-innen/doktorandenprogramm
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an Frau Michaela Luft, IUZ, E-Mail: