Bei der strukturierten Doktorandenausbildung erwerben Sie zusätzlich zu Ihrer Forschungsarbeit fachspezifische und fachübergreifende Qualifikationen, wichtige Schlüssel-Kompetenzen, die Sie auf Ihre zukünftige Rolle als Führungskraft gezielt vorbereiten und Ihnen exzellente Karrierechancen eröffnen. Sie können diese Ausbildung entweder individuell (eigener Studienplan) oder im Rahmen eines Promotionskollegs durchführen.
- Vorteile der strukturierten Doktorandenausbildung auf einen Blick
- Strukturierte Doktorandenausbildung – Rahmenbedingungen
- Planung zur strukturierten Doktorandenausbildung
- Regelungen der Fakultäten zur Anerkennung der erbrachten Leistungen
- Sonderregelungen der Graduiertenschulen der Sonderforschungsbereiche
Vorteile der strukturierten Doktorandenausbildung auf einen Blick
- Neben der Forschung am Promotionsthema absolvieren Sie ein fachliches Studienprogramm und erwerben fachübergreifende Zusatzqualifikationen. Damit können Sie während der strukturierten Doktorandenausbildung fachspezifische und fachübergreifende Qualifikationen erwerben – wichtige Schlüsselkompetenzen, die Sie auf Ihre zukünftige Rolle als Führungskraft gezielt vorbereiten und Ihnen exzellente Karrierechancen eröffnen. Hierzu können Sie u.a. Kurse aus unserem Angebot in Anspruch nehmen.
- Eine Betreuungsvereinbarung, welche die Forschungs- und Lernziele benennt und Festlegungen zum Zeit- und Arbeitsplan sowie zum Berichtswesen trifft, kann zwischen dem Promovierenden und den Betreuenden abgeschlossen werden.
- Kontakte zu einer Einrichtung der Berufspraxis (Unternehmen, Forschungseinrichtung etc.) oder einer kooperierenden Universität werden gefördert, soweit dies für das Promotionsverfahrens notwendig ist.
- Im Rahmen der strukturierten Doktorandenausbildung wird eigene Lehrtätigkeit mit Leistungspunkten angerechnet.
- Das Rigorosum kann nach erfolgreicher Absolvierung der strukturierten Doktorandenausbildung und Erreichen von mindestens 15 (gilt für Fakultät 3) bzw. 30 Leistungspunkten (gilt für die Fakultäten 5 und 6) auf Antrag erlassen werden .
Strukturierte Doktorandenausbildung – Rahmenbedingungen
- In der Fakultät 3 müssen insgesamt 15 Leistungspunkte erreicht werden. Von Mitgliedern der Sonderforschungsbereiche und von Promovierenden der Fakultäten 5 und 6 werden insgesamt 30 Leistungspunkte verlangt.
- Davon müssen mindestens 4 (Fakultät 3) bzw. 6-12 Leistungspunkte (Fakultät 5) aus fachspezifischen Lehrveranstaltungen stammen, in denen ein benoteter Leistungsnachweis erbracht wurde. Diese Note bzw. der Durchschnitt aus mehreren Noten gilt als Ersatz für die Rigorosum-Note. Genauere Regelungen sind den zugehörigen Modulhandbüchern zu entnehmen.
- Max. 6 Leistungspunkte können für eigene Lehrtätigkeit angerechnet werden.
- Voraussetzung für die Anerkennung von Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis (Note) ist, dass die selben oder ähnliche Lehrveranstaltungen nicht schon im Rahmen des eigenen Studiums absolviert wurden.
- Die Fakultäten können darüber hinaus noch andere Anforderungen stellen (siehe Regelungen der Fakultäten unten).
- Es können auch Lehrveranstaltungen, die an anderen Universitäten oder Forschungseinrichtungen besucht wurden, anerkannt werden. Über die Anerkennung dieser Leistungen entscheidet der Fakultätsrat.
- Über die Anerkennung von anderen Leistungen, wie Publikationen, Vorträge und/oder Poster auf Konferenzen, Betreuung von studentischen Qualifizierungsarbeiten (Bachelor-, Master-, Diplom-Arbeiten) entscheidet der Fakultätsrat der jeweils zuständigen Fakultät.
- Es können nur Leistungen anerkannt werden, die innerhalb der offiziellen Promotionszeit liegen – in der Absichtserklärung bzw. Betreuungszusage genannter Zeitraum zwischen Beginn der Promotion und Datum, an dem der Promotionsantrag gestellt wird (d.h. die fertige Promotionsarbeit im Promotionsamt eingereicht wird).
- Promovierende, die im Rahmen eines Promotionskollegs promovieren, haben die Anforderungen der entsprechenden Studienprogramme zu erfüllen.
Planung der strukturierten Doktorandenausbildung
Sie sollten sich bereits frühzeitig entscheiden, ob Sie eine strukturierte Doktorandenausbildung absolvieren möchten, denn der dafür notwendige Zeitaufwand ist nicht zu unterschätzen. Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig und in Absprache mit Ihrem Betreuer / Ihrer Betreuerin den Besuch von Lehrveranstaltungen, die aktive Teilnahme an Konferenzen mit Postern und Vorträgen, Publikationen und andere Leistungen zu planen.
Nutzen Sie dazu auch die Beratungsmöglichkeiten in Ihrer Fakultät und an der GraFA.
Im Bereich der fachübergreifenden Zusatzqualifikationen steht Ihnen das umfangreiche Kursangebot der GraFA zur Verfügung.
Regelungen der Fakultäten zur Anerkennung der erbrachten Leistungen
Jede Fakultät kann spezielle Festlegungen zur Anerkennung bestimmter Leistungen für den Ersatz des Rigorosums treffen. Diese gesonderten Regelungen sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Sie gelten für Promotionen sowohl nach der alten als auch nach den neuen Promotionsordnungen (Ausnahmen sind gekennzeichnet.).
- Regelungen der Fakultät für Mathematik und Informatik (gültig nur für Promovierende, die ihre Absichtserklärung vor dem 07.08.2017 eingereicht haben)
(Dekanatsrätin: Frau Pia Wittenburg) - Regelungen der Fakultät für Chemie, Physik und Biowissenschaften (gültig nur für Promovierende, die ihre Absichtserklärung vor dem 26.07.2017 eingereicht haben)
(Dekanatsrätin: Frau Dr. Jana Kriehme) - Regelungen der Fakultät für Geowissenschaften, Geotechnik und Bergbau
(Dekanatsrätin: Frau Andrea Docekal) - Regelungen der Fakultät für Maschinenbau, Verfahrens- und Energietechnik (gültig nur für Promovierende, die ihre Absichtserklärung vor dem 12.06.2017 eingereicht haben)
(Dekanatsrätin: Frau Dana Gehler) - Regelungen der Fakultät für Werkstoffwissenschaft und Werkstofftechnologie: (gültig für Promotionen ab dem 12.12.2017.) Es werden insgesamt 30 Leistungspunkte benötigt. Etwa 20 bis 40 Prozent davon sind durch den Besuch von Lehrveranstaltungen zu erlangen.
(Kontakt und weitere Informationen: Beauftragter für Bildung, Herr Dr. Dirk Renker oder Dekanatsrätin, Frau Dr. Ulrike Mörters) - Regelungen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (gültig ab 09.02.2021)
Regelungen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (gültig für Promotionen, die zwischen dem 07. August 2017 und 08. Februar 2021 begonnen wurden).
Für Promotionen, die vor dem 07.08.2017 begonnen wurden, entscheidet der Fakultätsrat auf Antrag einzelfallbezogen, welche Leistungen für den Ersatz des Rigorosums anerkannt werden.
Ausführliche Informationen der Fakultät 6 erhalten Sie von der Dekanatsrätin der Fakultät: Frau Annett Preße.
Sonderregelungen der Graduiertenschulen der Sonderforschungsbereiche
Zu beachten ist, dass von Mitgliedern der Sonderforschungsbereiche in der Regel 30 Leistungspunkte zu erbringen sind.
- SFB 920 „Multifunktionale Filter für die Metallschmelzefiltration – ein Beitrag zu Zero Defect Materials“ – siehe Regelungen der Fakultät für Maschinenbau, Verfahrens- und Energietechnik
- Dr. Erich Krüger Forschungskolleg – Bio-Hydrometallurgisches Zentrum für strategische Elemente: siehe Regelungen der Fakultät für Chemie und Physik
- Promotionskolleg „Rohstoffakzeptanz“: siehe Regelungen der Fakultät für Geowissenschaften, Geotechnik und Bergbau
- Graduiertenkolleg GRK 2802 „Feuerfest Recycling: Ein Beitrag für Rohstoff-, Energie- und Klimaeffizienz in Hochtemperaturprozessen“ – siehe Regelungen der Fakultät für Maschinenbau, Verfahrens- und Energietechnik