Strukturierte Doktorandenausbildung

Bei der strukturierten Doktorandenausbildung erwerben Sie zusätzlich zu Ihrer Forschungsarbeit fachspezifische und fachübergreifende Qualifikationen, wichtige Schlüssel-Kompetenzen, die Sie auf Ihre zukünftige Rolle als Führungskraft gezielt vorbereiten und Ihnen exzellente Karrierechancen eröffnen. Sie können diese Ausbildung entweder individuell (eigener Studienplan) oder im Rahmen eines Promotionskollegs durchführen.

 

Vorteile der strukturierten Doktorandenausbildung auf einen Blick

  • Neben der Forschung am Promotionsthema absolvieren Sie ein fachliches Studienprogramm und erwerben fachübergreifende Zusatzqualifikationen. Damit können Sie während der strukturierten Doktorandenausbildung fachspezifische und fachübergreifende Qualifikationen erwerben – wichtige Schlüsselkompetenzen, die Sie auf Ihre zukünftige Rolle als Führungskraft gezielt vorbereiten und Ihnen exzellente Karrierechancen eröffnen. Hierzu können Sie u.a. Kurse aus unserem Angebot in Anspruch nehmen.
  • Eine Betreuungsvereinbarung, welche die Forschungs- und Lernziele benennt und Festlegungen zum Zeit- und Arbeitsplan sowie zum Berichtswesen trifft, kann zwischen dem Promovierenden und den Betreuenden abgeschlossen werden.
  • Kontakte zu einer Einrichtung der Berufspraxis (Unternehmen, Forschungseinrichtung etc.) oder einer kooperierenden Universität werden gefördert, soweit dies für das Promotionsverfahrens notwendig ist.
  • Im Rahmen der strukturierten Doktorandenausbildung wird eigene Lehrtätigkeit mit Leistungspunkten angerechnet.
  • Das Rigorosum kann nach erfolgreicher Absolvierung der strukturierten Doktorandenausbildung und Erreichen von mindestens 15 (gilt für Fakultät 3) bzw. 30 Leistungspunkten (gilt für die Fakultäten 5 und 6) auf Antrag erlassen werden .

 

Strukturierte Doktorandenausbildung – Rahmenbedingungen

  • In der Fakultät 3 müssen insgesamt 15 Leistungspunkte erreicht werden. Von Mitgliedern der Sonderforschungsbereiche und von Promovierenden der Fakultäten 5 und 6 werden insgesamt 30 Leistungspunkte verlangt.
  • Davon müssen mindestens 4 (Fakultät 3) bzw. 6-12 Leistungspunkte (Fakultät 5) aus fachspezifischen Lehrveranstaltungen stammen, in denen ein benoteter Leistungsnachweis erbracht wurde. Diese Note bzw. der Durchschnitt aus mehreren Noten gilt als Ersatz für die Rigorosum-Note. Genauere Regelungen sind den zugehörigen Modulhandbüchern zu entnehmen.
  • Max. 6 Leistungspunkte können für eigene Lehrtätigkeit angerechnet werden.
  • Voraussetzung für die Anerkennung von Lehrveranstaltungen mit Leistungsnachweis (Note) ist, dass die selben oder ähnliche Lehrveranstaltungen nicht schon im Rahmen des eigenen Studiums absolviert wurden.
  • Die Fakultäten können darüber hinaus noch andere Anforderungen stellen (siehe Regelungen der Fakultäten unten).
  • Es können auch Lehrveranstaltungen, die an anderen Universitäten oder Forschungseinrichtungen besucht wurden, anerkannt werden. Über die Anerkennung dieser Leistungen entscheidet der Fakultätsrat.
  • Über die Anerkennung von anderen Leistungen, wie Publikationen, Vorträge und/oder Poster auf Konferenzen, Betreuung von studentischen Qualifizierungsarbeiten (Bachelor-, Master-, Diplom-Arbeiten) entscheidet der Fakultätsrat der jeweils zuständigen Fakultät.
  • Es können nur Leistungen anerkannt werden, die innerhalb der offiziellen Promotionszeit liegen – in der Absichtserklärung bzw. Betreuungszusage genannter Zeitraum zwischen Beginn der Promotion und Datum, an dem der Promotionsantrag gestellt wird (d.h. die fertige Promotionsarbeit im Promotionsamt eingereicht wird).
  • Promovierende, die im Rahmen eines Promotionskollegs promovieren, haben die Anforderungen der entsprechenden Studienprogramme zu erfüllen.

Planung der strukturierten Doktorandenausbildung

Sie sollten sich bereits frühzeitig entscheiden, ob Sie eine strukturierte Doktorandenausbildung absolvieren möchten, denn der dafür notwendige Zeitaufwand ist nicht zu unterschätzen. Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig und in Absprache mit Ihrem Betreuer / Ihrer Betreuerin den Besuch von Lehrveranstaltungen, die aktive Teilnahme an Konferenzen mit Postern und Vorträgen, Publikationen und andere Leistungen zu planen.

Nutzen Sie dazu auch die Beratungsmöglichkeiten in Ihrer Fakultät und an der GraFA.

Im Bereich der fachübergreifenden Zusatzqualifikationen steht Ihnen das umfangreiche Kursangebot der GraFA zur Verfügung.

 

Regelungen der Fakultäten zur Anerkennung der erbrachten Leistungen

Jede Fakultät kann spezielle Festlegungen zur Anerkennung bestimmter Leistungen für den Ersatz des Rigorosums treffen. Diese gesonderten Regelungen sind den folgenden Tabellen zu entnehmen. Sie gelten für Promotionen sowohl nach der alten als auch nach den neuen Promotionsordnungen (Ausnahmen sind gekennzeichnet.).

Sonderregelungen der Graduiertenschulen der Sonderforschungsbereiche

Zu beachten ist, dass von Mitgliedern der Sonderforschungsbereiche in der Regel 30 Leistungspunkte zu erbringen sind.

  • SFB 920 „Multifunktionale Filter für die Metallschmelzefiltration – ein Beitrag zu Zero Defect Materials“ – siehe Regelungen der Fakultät für Maschinenbau, Verfahrens- und Energietechnik
  • Dr. Erich Krüger Forschungskolleg – Bio-Hydrometallurgisches Zentrum für strategische Elemente: siehe Regelungen der Fakultät für Chemie und Physik
  • Promotionskolleg „Rohstoffakzeptanz“: siehe Regelungen der Fakultät für Geowissenschaften, Geotechnik und Bergbau
  • Graduiertenkolleg GRK 2802 „Feuerfest Recycling: Ein Beitrag für Rohstoff-, Energie- und Klimaeffizienz in Hochtemperaturprozessen“ – siehe Regelungen der Fakultät für Maschinenbau, Verfahrens- und Energietechnik