Antrag auf Ersatz des Rigorosums

Für die Teilnahme an den Veranstaltungen im Rahmen der strukturierten Doktorandenausbildung und für weitere zusätzliche Leistungen werden Punkte vergeben. Wenn Sie die erforderliche Gesamtpunktzahl von 15 (Fakultät 3) bzw. 30 Credit Points (Fakultäten 5 und 6 sowie Graduiertenkollegs der Sonderforschungsbereiche) erreicht haben, können Sie bei Ihrer Fakultät einen Antrag auf Erlass des Rigorosums stellen.

Die Berechnungen der Punkte für die erbrachten Leistungen richten sich nach den spezifischen Regelungen der Fakultäten (siehe Strukturierte Doktorandenausbildung).

Bitte beachten Sie unbedingt die unten aufgeführten speziellen Verfahren Ihrer Fakultät zur Antragstellung und zur Anerkennung bestimmter Leistungen!

 

Promovierende der Fakultät für Geowissenschaften, Geotechnik und Bergbau

Der Antrag auf Ersatz des Rigorosums durch vergleichbare wissenschaftliche Leistungen (im Rahmen der strukturierten Doktorandenausbildung) kann bis zur Abgabe Ihrer Dissertation jeder Zeit gestellt werden.

Für Ihren Antrag auf Ersatz des Rigorosums benutzen Sie bitte dieses Formular. Füllen Sie den Kopfteil und die beiden linken Spalten sorgfältig aus.

Bei Publikationen und Postern ist die gesamte Autorenschaft, der Titel der Arbeit, sowie die Zeitschrift bzw. die Konferenz mit anzugeben. Sind Sie nicht Erstautor oder Erstautorin, geben Sie bitte auch Ihren ungefähren prozentualen Anteil an der Publikation oder dem Poster mit an. Die zu vergebenden LP werden entsprechend anteilig berechnet.

Scheine/Nachweise für benotete Leistungen sind im Original, alle andere Nachweise als (gescannte) Kopie einzureichen.

Weiterhin ist eine schriftliche Bestätigung Ihrer Betreuungsperson notwendig, dass sie mit dem Antrag auf Ersatz des Rigorosums im Allgemeinen und mit den benoteten Lehrveranstaltungen im Speziellen einverstanden ist. Diese Bestätigung kann formlos per Brief oder E-Mail erfolgen oder unter Nutzung dieses Formblattes.

Im Detail beschrieben ist der Prozess der Antragstellung in dieser Handreichung zum Prozess Ersatz Rigorosum .

 

Anträge auf Ersatz des Rigorosums senden Sie an:

Dr. Corina Dunger
GraFA
E-Mail:

Eine vorherige Beratung wird empfohlen.

Promovierende der Fakultät für Werkstoffwissenschaft und Werkstofftechnologie

Über den Antrag auf Ersatz des Rigorosums bzw. die Anerkennung der in Ersatz des Rigorosums erbrachten Leistungspunkte/Credits als Teilleistung der Promotion entscheidet der Fakultätsrat einzelfallbezogen im Rahmen der Eröffnung des Promotionsverfahrens.

Promovierenden wird empfohlen, sich schon in einer frühen Phase ihres Promotionsvorhabens bezüglich der für den Ersatz des Rigorosums in Betracht kommenden Leistungen fachlich-inhaltlich mit ihrer Betreuungsperson zu beraten.

Hinsichtlich formeller Fragen können sie sich an den Beauftragten für Bildung, Herrn Dr. Dirk Renker, und die Dekanatsrätin, Frau Dr. Ulrike Mörters, wenden.

Promovierende der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Über einen Antrag auf Ersatz des Rigorosums entscheidet die Fakultät einzelfallbezogen erst am Ende der Promotion, wenn das Promotionsverfahren eröffnet wird.

Die detaillierten Informationen der Fakultät 6 erhalten Sie bei der Vorsitzenden des Promotionsausschusses, Frau Prof. Karina Sopp (Tel.: +49 3731 39-2734, E-Mail: ).