FAQs

FĂŒr sĂ€mtliche Fragen zum Thema Promotion steht die Koordinatorin Frau Dr. Corina Dunger der TU Bergakademie Freiberg zur VerfĂŒgung. Sie hilft außerdem gern weiter, falls Sie sich nicht sicher sind, an wen Sie sich wenden sollen und vermittelt den richtigen Kontakt. Und hiermit beantworten wir immer wiederkehrende Fragen (FAQs).

Inhalt

Fragen zur Bewerbung

Fragen zur strukturierten Doktorandenausbildung

Weitere Fragen


Bis wann muss ich meine Bewerbung fĂŒr die DurchfĂŒhrung einer Promotion eingereicht haben?

Ihre Bewerbung können Sie jeder Zeit einreichen. Wenn alle FormalitĂ€ten (siehe unten) erfĂŒllt sind, können Sie sofort mit den Arbeiten an der Promotion beginnen.

Nach oben


An wen muss ich die Bewerbung schicken?

Sie haben zwei Möglichkeiten. Sie können die Bewerbung entweder direkt an einen Professor oder eine Professorin oder an die Graduierten- und Forschungsakademie schicken, wenn ein Thema auf der Webseite der GraFA ausgeschrieben. Nach PrĂŒfung der Unterlagen (VollstĂ€ndigkeit, ErfĂŒllung der Zulassungsvoraussetzungen) wird die Bewerbung an die zustĂ€ndigen FakultĂ€ten  weitergeleitet.

Nach oben


Welche Unterlagen mĂŒssen fĂŒr die Bewerbung eingereicht werden?

Haben Sie bereits eine Betreuungsperson gefunden, die bereit ist, Sie wĂ€hrend der Promotion zu betreuen und haben Sie sich ĂŒber das Thema geeinigt, senden Sie folgende Unterlagen  an diese Person:

  • Lebenslauf
  • Amtlich beglaubigte Kopien der Bildungsnachweise (Urkunden und Zeugnisse (bei Bewerbern mit auslĂ€ndischem Abschluss: in Originalsprache und deutscher oder englischer Übersetzung))

Sind Sie noch auf der Suche nach einer Betreuungsperson, schicken Sie bitte folgende Unterlagen an die Graduierten- und Forschungsakademie:

  • Bewerbungsformular
  • Lebenslauf
  • Amtlich beglaubigte Kopien der Bildungsnachweise (Urkunden und Zeugnisse (bei Bewerbern mit auslĂ€ndischem Abschluss: in Originalsprache und deutscher oder englischer Übersetzung))
  • Proposal (detaillierte Beschreibung des geplanten Promotionsthemas). Das Proposal wird benötigt, um die passende Professur auswĂ€hlen zu können, an die die Bewerbung weitergeleitet wird.

Bitte beachten Sie, dass nur vollstÀndige Bewerbungsunterlagen bearbeitet werden.

Nach oben


Wie geht es danach im Bewerbungsprozess weiter?

Ist ein Professor oder eine Professorin bereit, die Betreuung  zu ĂŒbernehmen, muss das Formular AbsichtserklĂ€rung ausgefĂŒllt und an die Betreuungsperson geschickt werden. Diese gibt im selben Formular ihre offizielle Zusage zur Betreuung.

Danach werden Bildungsnachweise, die im Ausland erworben wurden, geprĂŒft, um festzustellen, ob die Zulassungsvoraussetzungen fĂŒr die DurchfĂŒhrung einer Promotion erfĂŒllt sind, d.h. ob der erworbene Abschluss einem deutschen Abschluss Ă€quivalent ist.

Ist eine Zulassung mit oder ohne Auflagen formal möglich, wird die AbsichtserklĂ€rung inklusive aller Bewerbungsunterlagen ĂŒber die Betreuungsperson im FakultĂ€tsrat eingereicht. Dieser entscheidet, ob die Bewerbenden nun tatsĂ€chlich zur Promotion zugelassen werden oder nicht.

Erfolgt eine Zulassung zur Promotion und wird kein Visum (auslĂ€ndische Bewerbende) benötigt, kann  zum nĂ€chstmöglichen Zeitpunkt mit der Doktorarbeit begonnen werden. ZukĂŒnftige Promovierende aus dem Ausland, die ein Visum benötigen, stellen nun auf dem Hochschulportal einen Antrag auf Zulassung zum Studium. Sie erhalten dann einen Zulassungsbrief und können damit ein Visum fĂŒr Deutschland mit dem Zweck der DurchfĂŒhrung einer Promotion beantragen.

Sobald alle FormalitÀten erledigt sind, kann mit der Arbeit an der Promotion begonnen werden.

Nach oben


Was bedeutet strukturierte Doktorandenausbildung?

Die strukturierte Doktorandenausbildung ist neben der Forschung am Promotionsthema dadurch gekennzeichnet, dass ein fachliches Studienprogramm absolviert und fachĂŒbergreifender Zusatzqualifikationen erworben werden. Nach Absolvierung der strukturierten Doktorandenausbildung kann das Rigorosum auf Antrag erlassen werden.

Nach oben


Wer stellt das Programm fĂŒr die strukturierte Doktorandenausbildung zusammen?

Das Programm können Sie in Absprache mit Ihrer Betreuungsperson ganz individuell zusammenstellen. Beachten mĂŒssen Sie jedoch, dass eine Mindestanzahl an Leistungspunkten aus fachspezifischen Lehrveranstaltungen stammen mĂŒssen, in denen ein benoteter Leistungsnachweis erbracht wurde (gilt fĂŒr Promovierende der FakultĂ€ten 3 und 5). Außerdem können bis maximal 6 Leistungspunkte fĂŒr eigene LehrtĂ€tigkeit angerechnet werden.

Die Regelungen der FakultÀten finden sie hier.

Nach oben


Wann muss man fĂŒr die strukturierte Doktorandenausbildung anmelden?

Sie mĂŒssen sich nicht zwingend zur strukturierten Doktorandenausbildung anmelden, können das aber jeder Zeit tun. Sie wĂŒrden auf der sicheren Seite liegen, wenn Sie bereits zu Beginn der Promotion beim FakultĂ€tsrat einen Antrag einreichen wĂŒrden, indem Sie Kurse, Lehrveranstaltungen usw. als Ersatz fĂŒr das Rigorosum vorschlagen (in Absprache mit Ihrer Betreuungsperson). Sollte der FakultĂ€tsrat dann schon zustimmen, hĂ€tten Sie sozusagen ein Recht auf Ersatz des Rigorosums, wenn Sie alle Leistungen erfĂŒllen. Den Antrag können Sie aber bis zur Abgabe Ihrer Dissertation jeder Zeit stellen. Nur haben Sie dann das Risiko, dass der FakultĂ€tsrat die eine oder andere bereits erbrachte Leistung nicht anerkennt.

Promovierende der FakultÀt 3, die eine strukturierte Doktorandenausbildung absolvieren, können bei Erreichen einer Mindestanzahl von 15 Leistungspunkten einen Antrag auf Ersatz des Rigorosums stellen.

Promovierende der FakultĂ€ten 5 und 6 benötigen insgesamt 30 Leistungspunkte. Über einen Antrag auf Ersatz des Rigorosums entscheidet die FakultĂ€t jeweils einzelfallbezogen jĂ€hrlich (FakultĂ€t 5) oder am Ende der Promotion, wenn das Promotionsverfahren eröffnet wird (FakultĂ€t 5 und 6).

Nach oben


Auf welche Weise kann man die Punkte fĂŒr den Ersatz des Rigorosums sammeln?

Die Regelungen der FakultÀten finden sie hier.

In den FakultĂ€ten 3 und 5 werden fĂŒr den Ersatz des Rigorosums auf jeden Fall der Besuch von Modulen, Vorlesungen und Kursen (an der TU BAF oder an anderen UniversitĂ€ten und Forschungseinrichtungen – siehe Promotionsordnung der jeweiligen FakultĂ€t) anerkannt.

Sie mĂŒssen nur beachten, dass Sie laut Promotionsordnung mindestens 4 (FakultĂ€t 3) bzw. 6-12 Leistungspunkte (FakultĂ€t 5) aus fachlichen Lehrveranstaltungen mit benotetem Leistungsnachweis brauchen. Bei Absolvierung von Modulen wird bei vollstĂ€ndiger ErfĂŒllung aller Leistungen die Punktzahl vergeben, die im Modulhandbuch erwĂ€hnt ist.

Lehre (Vorlesungen, Seminare und Praktika) können bis maximal 6 Leistungspunkten anerkannt werden.

Voraussetzung fĂŒr die Anerkennung von Leistungen fĂŒr den Ersatz des Rigorosums ist, dass die besuchten Lehrveranstaltungen nicht schon im Rahmen des/der zur Promotion qualifizierenden Studienganges/StudiengĂ€nge absolviert wurden und dass die Leistungen innerhalb der Promotionszeit (zwischen dem auf der „AbsichtserklĂ€rung“ vermerktem Beginn der Promotion bzw. dem Datum des FakultĂ€tsratsbeschlusses zur Zulassung zur Promotion und dem Datum der Einreichung der Dissertation) erbracht wurden.

Nach oben



Können auch Publikationen, VortrÀge und Poster mit Punkten angerechnet werden?

Ja, das ist mit EinschrĂ€nkungen möglich. Beachten Sie bitte, dass jede FakultĂ€t hierzu ihre eigenen speziellen Regelungen aufstellen kann. Tabellen zur allgemeinen Punkteberechnung sowie fakultĂ€tsspezifische Regelungen finden Sie unter der Rubrik „strukturierte Doktorandenausbildung“.

Nach oben


Wann und wo muss der Antrag auf Ersatz des Rigorosums gestellt werden?

Sie haben verschiedene Möglichkeiten:

Promovierende der FakultĂ€t 3 können – sobald sie die erforderlichen 15 Leistungspunkte erzielt haben – bei der Graduierten- und Forschungsakademie (Frau Dr. Corina Dunger) den Antrag auf Ersatz des Rigorosums stellen. Sie stellt eine Empfehlung an den FakultĂ€tsrat aus. Die Entscheidung ĂŒber die Anerkennung der im Antrag aufgefĂŒhrten Leistungen fĂŒr den Ersatz des Rigorosums trifft jedoch allein der FakultĂ€tsrat.

Der Antrag auf Ersatz des Rigorosums kann fĂŒr Promovierende der FakultĂ€t 3 aber auch am Ende der Promotion gleichzeitig mit Abgabe der Dissertationsschrift und Eröffnung des Promotionsverfahrens gestellt werden. Promovierende der FakultĂ€t 5 können zwar jĂ€hrlich die Anerkennung bisher erbrachter Leistung beantragen, der Antrag auf Ersatz des Rigorosums kann aber ebenso wie in FakultĂ€t 6 erst zur Eröffnung des Promotionsverfahrens gestellt werden.

Nach oben


Wie sollte der Antrag auf Ersatz des Rigorosums aussehen?

Zur besseren Übersicht sollten die Leistungen, die als Ersatz des Rigorosums geltend gemacht werden, in tabellarischer Form aufbereitet sein. Promovierende der FakultĂ€t 3 verwenden dazu das entsprechende Formular, fĂŒr Promovierende der FakultĂ€t 5 ist der Antrag auch formlos möglich.

Folgende Leistung werden in der FakultĂ€t 3 fĂŒr den Ersatz des Rigorosums anerkannt:

  • fachspezifische Lehrveranstaltungen (Vorlesungen/Module) mit oder ohne benotetem Leistungsnachweis
  • fachspezifische Kurse mit oder ohne Leistungsnachweis
  • fachĂŒbergreifende Kurse und Kurse der SchlĂŒsselqualifikationen (Soft Skills)
  • VortrĂ€ge auf nationalen Konferenzen
  • VortrĂ€ge auf internationalen Konferenzen
  • Poster auf nationalen Konferenzen
  • Poster auf internationalen Konferenzen
  • Publikationen in nationalen Fachzeitschriften
  • Publikationen in internationalen Fachzeitschriften
  • Buchpublikationen
  • Patente
  • Eigene Lehre (Vorlesungen, Seminare, Praktika) – mit Angabe zum Titel der Lehrveranstaltungen, zeitlichem Umfang und in welchem Semester die Lehrveranstaltung stattgefunden hat
  • Betreuung von studentischen Qualifizierungsarbeiten (Bachelor- , Master- oder Diplomarbeiten) – mit Angabe des Namens des betreuten Studenten und dem Titel der jeweiligen Arbeit

Promovierende der FakultĂ€t 5 sollten sich bezĂŒglich der Anerkennung konkreter Leistungen vom Beauftragten fĂŒr Bildung, Herr Dr. Dirk Renker oder von der DekanatsrĂ€tin, Frau Dr. Ulrike Mörters beraten lassen.

FĂŒr die FakultĂ€t 6 gelten davon abweichende Regelungen (Regelungen der FakultĂ€t fĂŒr WirtschaftswissenschaftengĂŒltig ab 09.02.2021 und Regelungen der FakultĂ€t fĂŒr WirtschaftswissenschaftengĂŒltig fĂŒr Promotionen, die zwischen dem 07. August 2017 und 08.Februar 2021 begonnen wurden).

Bei allen Veröffentlichungen, bei denen Sie nicht Erstautor sind, geben Sie bitte auch den prozentualen Anteil ihrer Zuarbeit an. In der Tabelle sollte ganz rechts eine Spalte fĂŒr den Eintrag der erzielten Leistungspunkte freigelassen werden.

Dem Antrag legen Sie (gescannte) Kopien aller Nachweise (Scheine, Teilnahmezertifikate, Nachweise zu gehaltenen VortrĂ€gen, ausgestellten Postern und Publikationen, vom Betreuer bestĂ€tigte Nachweise fĂŒr die eigenen LehrtĂ€tigkeit und betreute studentischen Qualifizierungsarbeiten) bei. FĂŒr die benoteten Leistungsnachweise mĂŒssen die Originale zur VerfĂŒgung gestellt werden.

Nach oben


 

Wie wird die Note fĂŒr die strukturierte Doktorandenausbildung bzw. fĂŒr die Leistungen, die als Ersatz fĂŒr das Rigorosum geltend gemacht werden, berechnet?

FĂŒr Promovierende der FakultĂ€ten 3 und 5 gilt:

Die Note fĂŒr die strukturierte Doktorandenausbildung ergibt sich aus den benoteten Leistungsnachweisen aus den fachspezifischen Lehrveranstaltungen. Wurden mehrere Noten erzielt, wird das arithmetische Mittel dieser Noten berechnet. Diese (so ermittelte) Note geht als Ersatznote fĂŒr das Rigorosum in die Beurteilung der Dissertation ein.

In jedem Fall sollten Sie sich aber auch die Promotionsordnung ansehen. Sie enthĂ€lt im §15 alle Regelungen bezĂŒglich der strukturierten Doktorandenausbildung.

Promovierende der FakultĂ€t 6 erhalten keine Note fĂŒr den Ersatz des Rigorosums.

Nach oben


Kann oder muss ich mich als Promotions-Student einschreiben/immatrikulieren?

Nach der Immatrikulationsordnung der TU Bergakademie Freiberg können sich alle Promovierenden unserer UniversitÀt als Promotionsstudierende einschreiben. Das ist unabhÀngig davon, ob der/die Promovierende wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Stipendiat ist, ob er/sie extern promoviert (Promotion an unserer Hochschule, aber Anstellung in einem Unternehmen, einer anderen UniversitÀt oder einem Forschungsinstitut) oder ob sich der-/diejenige selbst finanziert.

Eine Einschreibung als Student ist befristet durch den Promotionszeitraum, der in der AbsichtserklĂ€rung genannt ist. Eine VerlĂ€ngerung dieses Zeitraumes ist mit Zustimmung der Betreuungsperson möglich, wenn diese begrĂŒndet ist.

Eine Pflicht zur Immatrikulation besteht aber nicht.

Nach oben