Die neue EU-Richtlinie fĂŒr die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken (2016/801/EU) ist zum 1. August 2017 per Gesetz in Deutschland in Kraft getreten. Insbesondere fĂŒr die MobilitĂ€t internationaler Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen haben sich einige positive Neuerungen ergeben.
Aufgrund dieser umfassenden Ănderungen hat die HRK das bereits seit 2013 bestehende Faltblatt âDeutsches Aufenthaltsrecht fĂŒr Wissenschaftler/innen aus Nicht-EU-Staaten: Vergleichende Ăbersicht ĂŒber die verschiedenen Aufenthaltstitel im deutschen Aufenthaltsgesetzâ ĂŒberarbeitet und aktualisiert. Seit der ersten Auflage bietet diese Ăbersicht Welcome Centern, Akademischen AuslandsĂ€mtern und anderen Stellen an den Hochschulen eine wichtige Hilfe bei der tĂ€glichen Beratung von Gastwissenschaftler/innen aus nicht EU-Staaten.
Das Faltblatt ist ab sofort auf Deutsch erhÀltlich (https://www.hrk.de/themen/internationales/internationale-studierende/mobilitaet-und-anerkennung/aufenthaltstitel/).
Eine englischsprachige Version wird voraussichtlich Anfang August fertig sein und auf unsere Website eingestellt. (https://www.hrk.de/hrk-international/mobility-and-mutual-recognition/mobility-of-researchers/).
Weitere Informationen zum neuen Gesetz, Antragsformulare fĂŒr die kurz- und langfristige MobilitĂ€t etc. finden Sie unter:
http://www.bamf.de/DE/Migration/Arbeiten/BuergerDrittstaat/Forscher/forscher-node.html
Anwendungshinweisungen des Bundesministeriums des Innern (BMI): http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Migration/anwendungshinweise-bmi.pdf?__blob=publicationFile