Der geeignetste Weg für eine langfristige Zusammenarbeit ist der Abschluss eines Kooperationsvertrages. Hierin wird der gegenseitige Benefit geregelt. Man teilt die Aufgaben und Ansprechpartner dem Partner mit, wodurch ein regelmäßiger Austausch stattfindet.
Die Beziehung dann aufrecht zu erhalten, wiederkehrende Veranstaltung zu entwickeln und neue Konzepte und Ideen gemeinsam auszuprobieren, darin liegt das Ziel der Kooperation.
Zur Information: Da wir eine Arbeitsgemeinschaft innerhalb des Studentenrates darstellen, und aufgrund dessen diesem Gremium untergeordnet sind, kann ein Kooperations-Vertragsabschluss nur gemeinsam mit dem Studentenrat erfolgen.
Auf Wunsch kann ein Musterformular geteilt und in Folge diskutiert werden.