Digitale Korrektur, Bekanntgabe des Klausurergebnisses und Prüfungseinsicht

Ihre digitale Klausur wurde durchgeführt und nun möchten Sie die Antworten Ihrer Studierenden kontrollieren, bewerten sowie den Studierenden das Ergebnis der Bewertung transparent mitteilen.

Sowohl für Klausuren mit Aufgabenbaustein als auch für ONYX-Klausuren lässt sich eine digitale Klausurkorrektur und Prüfungseinsicht realisieren. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Schritte für Sie zusammengestellt.

 

Digitale Klausurkorrektur und Digitale Prüfungseinsicht

Die Prüfungsplattform OPAL E-Exam bietet bei ONYX-Klausuren die Möglichkeit einer automatischen Korrektur der Klausur. Dies kann vor allem bei Multiple Choice-Fragen, Matrix-Fragen, Drap-and-Drop-Fragen oder Fragen mit eindeutiger Antwort (z. B. einzelne Zahlen, eindeutiger einzelner Begriff) sehr nützlich sein. Alle anderen Fragetypen (z. B. Lückentext) müssen zusätzlich manuell kontrolliert werden. Trotzdem gilt, unabhängig von der Art der Korrektur (manuell oder automatisch), ist  es grundsätzlich notwendig, die Klausurergebnisse manuell nachzuprüfen. Die digitale Bewertung im ONYX-Tool beinhaltet die Möglichkeit,  zusätzlich zu den vergebenen Punkten auch Korrekturkommentare zu jeder Aufgabe und zu jeder/m Nutzer*in  zu hinterlegen.  Die detaillierte Einleitung dazu finden Sie auch sehr gut dargestellt auf der  folgender Seite der E-Learning Koordinationsstelle der TU Chemnitz. 
Schriftliche Ausarbeitungen (Upload-Klausuren mit Kursbaustein Aufgabe), die als pdf-Datei hochgeladen wurden, korrigieren Sie am besten über die Kommentarfunktion oder auf dem ausgedruckten Dokument. Wenn Sie die korrigierte Klausur den Studierenden für Einsicht bereitstellen wollen, müssen Sie den Rückgabeordner für den Kursbaustein Aufgabe aktivieren, wo Sie dann die Korrekturen hochladen. Dieser Teilbaustein integriert einen gesonderten Rückgabeordner für jeden Nutzer. Damit können Sie individuell jedem/r Nutzer*in Dokumente zurückgeben und beispielsweise Korrekturen zu nutzerspezifischen Aufgabenlösungen oder ausführliche Bewertungsdokumente hinterlegen. 

 

Digitale Bekanntgabe des Klausurergebnisses 

Wollen Sie die Ergebnisse  der Klausur digital an Ihre Studierenden zurückmelden, können Sie das direkt in der Prüfungsplattform. Sie haben dafür folgende Möglichkeiten:

Im ONYX Bewertungsformular können für einzelne Studierende die Note sowie auch die Bewertungskommentare rückgemeldet werden. Diese werden den Studierenden dann angezeigt, wenn im Reiter „Bewertung“ das Anzeigen „Allgemeine Bewertungsinformation“ und „detaillierten Testeinsicht“ aktiviert ist. Die detaillierte Einleitung dazu finden Sie auch sehr gut dargestellt auf der Seite der E-Learning Koordinationsstelle der TU Chemnitz. 
Bei Upload-Klausuren muss im Editor der Reiter „Bewertung“ aktiviert werden, und die Note/Bewertungskommentare werden dann über das Bewertungswerkzeug eingepflegt. 
Der Kursbaustein Bewertung kann zudem genutzt werden, um Prüflingen die Note sowie darüber hinaus allgemeine Kommentare mitzuteilen.

 

  • Bitte beachten Sie, dass der Klausurkurs sowie der Klausurkursbaustein für die Studierenden bis zur Bekanntgabe der Klausurergebnisse zugängig bleiben muss. Die Prüflinge dürfen sich nicht aus der Prüfungsgruppe austragen.
  • Eine nachträgliche Änderung der Bewertung nach Bekanntgabe der Note ist nicht gestattet.
  • Falls Sie mit den Studierenden einen Termin für die Klausureinsicht per Videokonferenz vereinbaren, stellen Sie sicher, dass Sie sich im jeweiligen Raum  oder Break-Out-Raum nur mit der/dem jeweiligen Studierenden, befinden. Teilen Sie dafür das jeweilige Dokument beispielsweise per Bildschirmfreigabe (am besten außerhalb des Prüfungssystems, um nicht versehentlich andere Daten einsehbar zu zeigen) oder nutzen Sie eine  Webcam für die Ansicht der Klausurblätter, falls die Korrektur und Notenbekanntgabe nicht digital im System erfolgt. 
  • Aufgabentexte (und Korrekturanmerkungen) können mitunter dem Urheberrecht unterliegen. Bitte weisen Sie Ihre Studierenden darauf hin, dass eine Verbreitung oder Veröffentlichung der Prüfungsaufgabe eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann und rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

 

 

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