Stiftung Innovation in der Hochschullehre fördert Lehr-Netzwerke

Lehrbezogene Netzwerke können sich noch bis zum 20.11. um eine Förderung der Stiftung Innovation in der Hochschullehre bewerben. Die Stiftung stellt für die Ausschreibung „Fokus Netzwerke. Stärkung von Netzwerken als innovationsbefördernde Akteure“ insgesamt knapp 1,25 Millionen EUR pro Jahr in den Jahren 2023 bis 2025 zur Verfügung. Je Netzwerk ist eine Fördersumme von 50.000 bis 250.000 EUR möglich. 
 
Die Ausschreibung wird damit begründet, dass die Stiftung gerade in Netzwerken ein Potenzial sieht, Innovationen für die Lehre zu schaffen. Als solche Netzwerke gelten freiwillige und auf Langfristigkeit angelegte Zusammenschlüsse von Personen zum Zweck der Weiterentwicklung von Lehre.
 

Antragsberechtigt sind Angehörige von Netzwerken, die in der Regel hauptberuflich an Hochschulen tätig sind. Die für die Antragstellung zuständige Person muss der Hochschule angehören. Die Zustimmung der Hochschulleitung ist für die Antragstellung zwingend erforderlich. Studentische Anträge sind möglich und ausdrücklich erwünscht; in diesem Fall erfolgt die Antragstellung in Zusammenarbeit mit einer festangestellten Lehrperson der Hochschule. Eine Hochschule kann mehrere Anträge einreichen, sofern sie sich auf unterschiedliche Netzwerke beziehen. Voraussetzungen sind, dass das Netzwerk aus mind. zehn Mitgliedern besteht, diese mehrheitlich Hochschulangehörige sind und eine bereits bestehende Tätigkeit des Netzwerks belegbar ist.  

Mehr Informationen zur Ausschreibung finden Sie auf den Seiten der Stiftung Innovation in der Hochschullehre.

 

Bild: Storyset

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